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Experten-Antwort

Wirbelsäule defekt, und nun

von Flipper24.06.2012 | 20:22
3673 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Seid 2005 habe ich eine Wirbelsäulenschaden. Die erste OP war 2007,da bin ich von L3 bis S1 versteift worden,die zweite OP war 2009 an der Halswirbelsäule,da habe ich eine Bandscheibenprotese bekommen. Ich habe nur Schmerzen und laufen geht mache Tage überhaubt nicht. Mein Arbeitsplatz wurde mir gekündigt. Erster Eu Rentenantraq wurde genehmigt, auf 2 Jahre. Verlängerungsantrag wurde abgelehnt, weil ich ja noch 6 Stunden täglich arbeiten könne.(nach Gutachten) Danach Klage und habe wieder für 2Jahre Eu Rente bekommen. Nun habe ich wieder einen Verlänerungsantrag gestellt und mußte zum selben Gutachter. nach den Gutachten wurde mein Antrag wieder abgelehnt, weil ich ja noch 6 Stunden und länger arbeiten könne. Obwohl sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat, nur davon steht nichts im Gutachten. Ich bin nun zum VdK und habe wieder klage eingereicht. Zur Zeit bekomme ich kein Pfennig Geld und meine Frau muß mich mit versorgen. Es ist zum verrückt werden. Wo bekommt man noch Arbeit mit solchen Problemen und mit 51 Jahren. Nun will mich die RV wieder zu einer Reha schicken, nur kann ich mir eine Kur finanziell nicht leisten,da ich wiegesagt seid Februar kein Geld bekomme. Ich bin sau wütend,wenn man sieht wie mit einen umgegangen wird und,wenn man liest Gutachten laut Aktenlage. Wie denkt ihr. Flipper

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flipper,

was die Frage zum Gutachter und der Begutachtung angeht, können wir ihnen hier keine weiteren Ratschläge mehr geben. Eine vorgeschlagenen Reha einfach abzulehnen oder nicht anzutreten sollten Sie sich ganz genau überlagen. Aufgrund fehlender Mitwirkung könnte dies die Aussichten für Ihre Klage wesentlich verschlechtern. Im übrigen sollten Sie sich nochmals erkundigen, ob Sie überhaupt eine Zuzahlung zu Leisten haben? Stellen Sie ggfs einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung. Um Ihre Chancen, ob dem Antrag stattgegeben wird, besser einschätzen zu können, können Sie die Zuzahlungsgrenzen auch unter folgendem Link nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/cae/servlet/contentblob/228584/publicationFile/32550/zut_west_7-12_2012.pdf

Hiernach gelten zur Zeit die folgenden Grenzen:

Nettoeinkommen Zuzahlung

Bis 1059,99 € keine Zuzahlung

Ab 1051,00 € 8,50 €

Ab 1080,00 € 9,00 €

Ab 1140,00 € 9,50 €

Ab 1200,00 € 10,00 €

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8 Antworten

Jockelam 25.06.2012 | 08:09
Was wir denken spielt keine Rolle. es handelt sich hier um ein Expertenforum und nicht um eine Dikussionsplattform. Kosten entstehen bei der Reha doch gar nicht, warum also wollen Sie die nicht antreten ? Sie können sich doch nicht ernsthaft darüber aufregen, dass bei der DRV nur nach Aktenlage geurteilt wird und anderseits nicht zur Reha wollen. Bei der Reha kann man Sie vor Ort ausführlich beurteilen und sich ein Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen.
Ypsilonam 25.06.2012 | 12:12
Also ich würde mal hier im Forum die Experten fragen, ob und wie man verhindern kann, daß man zu einem Gutachter geschickt wird, der einem bereits einmal negativ begutachtet hat.
Angelika K.am 25.06.2012 | 13:23
Hallo, Und warum haben Sie den Gutachter nicht abgelehnt? Also wenn ich schlechte Erfahrungen mit Gutachtern mache, und müsste zum gleichen , geht Schreiben an die DRV : Aus persönlichen Gründen lehne ich die Begutachtung durch ................... ab ! Habe ich bis heute 5 x gemacht und nie gab es irgentwelche Fragen , wieso weshalb warum. MFG
Flipperam 25.06.2012 | 16:16
Hallo Angelika und Ybsilon Leider habe ich nicht gewusst, daß man eine Gutachter ablehnen kan. Erst wo ich mir Hilfe beim VdK geholt habe, sagte man mir, ich hätte den Gutachter ablehnen können,wegen "Befangenheit". Von wegen unabhäniger Gutachter. Trotzdem ,vielen Dank für euere Antwort
Flipperam 25.06.2012 | 15:13
Hallo Jockel 1. Es steht in meinen Schreiben ,waß mir die DRV geschickt hat, ich muß pro Tag 10 Euro bezahlen. 2. Ich war schon in einigen Rehakliniken und habe auch meine Erfahrungen gemacht. So zum beispiel nach der OP der LWS (versteift mit 8 Schrauben und 2 Platten) Ich bin bei den Anwendungen zwei mal gestürzt, bin zum Arzt,der sagte ,nicht zu schlimm geht schon. Heute gehe ich teil weise mit Gehhilfen,weil ich mich nicht mehr auf den Beinen halten kan, und bin Inko. Meine Ärzten, die mich damals operierten habe ich von dieser Reha berichtet, die haben sich die Augen zugehalten. 3. Der Gutachter . der mich 2mal begutactet hat, war der selbe aus der Rehaklink. 4. Würden Sie nochmal zu einer Reha ,wenn sie nur schlechte Erfahrungen gemacht haben? Und zum Schluß Ich rege mich darüber auf , weil ich weiß wie über Leute geurteilt wird, die arbeiten wollen ,aber nicht mehr können. Ein Mitarbeiter eines Amtes sagte eimal zu mir , krank machen und krank sein , sind zwei Sachen.
Jockelam 26.06.2012 | 07:23
Hallo, ja, die 10 Euro sind die Zuzahlung, die Sie zu leisten haben. Möglicherweise können Sie sich aber davon befreien lassen (wenn Sie tatsächlch keine Einkünfte haben). Über den Gutachter zu urteilen, steht mir nicht zu, ich kenne ihn ja nicht. Verstehen kann ich Ihre Haltung gegenüber dem Vorschlag eine Reha zu machen trotzdem nicht. Es ist schade, dass Sie bei einer Reha schlechte Erfahrungen gemacht haben, aber das wird sich sicher nicht so wiederholen. Und letztendlich sollten Sie ihr Ziel im Auge behalten: etwas für Ihre Gesundheit tun und ggf. wieder arbeiten gehen !
Flipperam 26.06.2012 | 14:19
Hallo Experte/in Hiermit möchte ich mich für Euere Antworten recht herzlich bedanken. Ich werde diesen Antrag auf Befreiung der Zuzahlug stellen und werde auch zur Reha, denn es kann ja nur noch besser werden.
Jockelam 26.06.2012 | 15:05
das ist die richtige Einstellung, Flipper. Viel Erfolg bei der Reha !
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