Manchmal ist es so, dass man sich in der Jugend etwas einfängt, was einen Jahre später einholt.
Die Antwort von Brunno hat mir sehr geholfen, nichts dazu schreiben ist auch eine Antwort.
Richtig was du schreibst "Sobs" aber wo und wie kann man das jetzt noch geltend machen? Schließlich war das ein Unfall zu damaligen Zeit. Aber das Problem ist, das ich aus dieser Zeit nichts mehr habe an medizinischen Unterlagen, um das zu belegen diese Behandlung und auch der Unfall.
Jetzt im Alter kommen die Probleme, was da zu dieser Zeit nur Lapidar behandelt wurde. Da hat man was zum einreiben bekommen und die Allround-Tablette " Neuranidal" und man mußte wieder weitermachen. Auch wurde zu dieser Zeit nichts geröngt nichts, nur geschaut ob was zu sehen ist und gut war es.
Also wo kann ich jetzt noch das geltend machen, um vielleicht noch irgendwas zu bekommen o. zu erhalten.
Gruß Herr Fuchs
Ich bleibe dabei, dass wird ein schwieriges Unterfangen. Nicht nur, weil es lange her ist, auch weil es in diesem Land generell schwer ist, etwas zu bekommen. Die Radargeschädigten wurden beispielsweise schon erwähnt. Von 3500 Anträgen dazu wurden 2800 abgelehnt. Ich mache noch ein Beispiel, ich wurde in der DDR geboren und das Schwerbehindert und sehr krank. Behandlungen waren intensiv, anstrengend und zahlreich. Die DDR wollte mich schon in jungen Jahren berenten. Ich wollte jedoch versuchen, trotzdem etwas zu schaffen und konnte trotz allem sogar zwei richtige Ausbildungen machen und fast 30 Jahre arbeiten. Bis der Punkt kam, bis hierher und nicht weiter, auch wie es hier hieß im Alter eingeholt von den Leiden. Wenn Sie jetzt denken, die Bundesrepublik hat hier jetzt anstandslos auch diese Rente bewilligt, dann sind Sie auf dem Holzweg. Der Weg dahin war sehr schwer,obwohl alle Krankheiten lückenlos dokumentiert waren. Jetzt kommen Sie ins Spiel, Sie möchten eine Entschädigung beantragen, deren Ursache Jahre zurück in einem anderen Land entstanden ist. Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger der NVA. Selbst Soldaten der Bundeswehr mit nachgewiesenen Dienstschäden müssen kämpfen. Und jetzt kommen Sie als NVA - Soldat daher. Haben Sie denn wenigstens ärztliche Befunde, welche die Erkrankung benennt und wo formuliert ist, dass es sich um einen länger zurück liegenden Schaden handelt? Sie müssen die Krankheit und die Ursache beweisen und selbst wenn das gelingt, ist der Weg schwer, fast unmöglich möchte ich sagen. Wenn es dann noch über den Rechtsweg läuft, zählen nur knallharte Beweise. Und solche haben Sie nicht!