Hallo User Karin,
wenn es noch möglich ist, legen Sie gegen den Bescheid über die Altersrente zunächst fristwahrend Widerspruch ein.
Wenn Sie bei der Begründung Ihres Widerspruches noch unsicher sind, lassen Sie sich schnellstmöglich in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten und können dann hinterher als Begründung unter anderem angeben, dass die falsche Berechnung der Ausbildungszeiten bei der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für die letzten vier Jahre nicht berücksichtigt wurde.
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, nehmen Sie den Vorschlag von User LS an und beantragen Sie die Überprüfung der Berechnung. Auch hier können Sie sich vorher nochmals beraten lassen.
Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auf der Homepage (www.deutsche-rentenversicherung.de) rechts in der Leiste mit den Personenbildern und dem Reiter „Suche“.