Guten Abend,
ich habe folgende Frage:
Nach dem Bezug einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ab dem Jahr 2000 wurde die Rente zum 01.04.2018 in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umgewandelt. Dabei hat die Deutsche Rentenversicherung festgestellt, dass Zeiten der Berufsausbildung von Anfang an falsch berechnet worden sind (falsche Entgeltzuordnung im letzten Jahr der Berufsausbildung zu meinen Ungunsten).
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde dies im Rentenbescheid korrigiert. Eine Neufeststellung der bis 31.03.2018 bezogenen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit lehnt die Rentenversicherung ab (entsprechender Hinweis im Altersrentenbescheid).
Ist das so rechtens oder müsste eine Neuberechnung der Erwerbsunfähigkeitsrente für die letzten 4 Kalenderjahre erfolgen, auch wenn diese aktuell nicht mehr zur Auszahlung gelangt?
Freundliche Grüße