Hallo zusammen,
habe meinen Rentenbescheid der DRV erhalten, habe meinen Antrag auf Betriebsrente gestellt und nun den Bescheid erhalten.....bin enttäuscht,das es so wenig ist......habe noch einen weiteren Rentebescheid aus einer Zusatzkasse erhalten....dieser Bescheid ist deutllich höher als die Betriebsrente.....ich bin seit 1970 in dieser Firma beschäftigt gewesen, wobei ich 2005 einen Vorruhestandsvertrag abgeschlossen habe (Fusion) bin ab 1,9,2016 Rentner mit 63 Jahren .
Nun zu meiner Frage: wird die Betriebsrente auf die gesetzliche Rente angerechnet ?
schlicht und einfach: nein.
Gruß
w.
PS: Lediglich das Finanzamt interessiert sich dafür/für die Summer aller Einkünfte und daraus ggf. erwachsender Einkommenssteuerpflicht ;-) Daher: ESt-Erklärung machen, damit es keine böse Überraschung gibt/Nachforderung / Zinsen / Säumniszuschläge.
Nein, die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.
Ich persönlich sehe aber die Gefahr, daß die Betriebsrente in der Zukunft mal auf die gesetzliche Rente angerechnet wird, insbesondere dann, wenn Frau Merkel weiterhin Bundeskanzlerin bleibt und eine so expansive Ausgabenpolitik betreibt - wie bisher.
Betriebsrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet! Da hat der Experte recht.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit! Denn Betriebsrenten sind zu versteuern und auf Betriebsrenten müssen gesetzlich Krankenversicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Das können Abzüge von 30 % , 40 % oder sogar mehr von der Betriebsrente bedeuten.
Ob der Staat nun die Betriebsrente über Abzüge direkt kürzt oder die gesetzliche Rente über die Betriebsrente kürzt ist wohl formell ein Unterschied, in materieller Hinsicht bzw. von dem was schließlich in der Brieftasche bleibt macht es keinen Unterschied.
Daran sollten sie bei dieser Fragestellung denken und vielleicht auch, wenn sie wieder mal ihr Wahlkreuzchen im Wahllokal machen.
gilt nicht für 'kleine' Betriebsrenten (mehrere sind zu summieren), wobei es noch Differenzierungen gibt. Vergleiche diesen Artikel:
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Gruß
w.
Ergänzend:
Diese verlinkte Seite ist leider nicht mehr aktuell!
Für 2016 ergeben sich 145,25€.
Für 2017 ergeben sich 148,75€.
Bis zu diesen Grenzen müssen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden.
Hallo Uschi,
ich kann Sie beruhigen. Betriebsrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Das hat mit ein bekannter Rentenberater gesagt, auf dessen Wort Verlass ist
Nachtrag:
Wenn Sie wollen, mache ich Sie gerne mit meinem Rentenberater bekannt.
Der kennt sich auch sehr gut mit Krankenkassenrecht aus.
Hallo Uschi,
ich kann Sie beruhigen. Betriebsrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Das hat mit ein bekannter Rentenberater gesagt, auf dessen Wort Verlass ist
Da hat ja Ihr Rentenberater eine Menge Ahnung. :-) Es gibt keine gesetzliche Vorschrift dafür.
vielen Dank für die Antworten, ja ich muß als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse meine Beiträge selber zahlen, da ich leider die Vorversicherungszeit der Krankenkasse für rentner nicht erfülle....
dann sehe ich es so : die Betriebsrente ist kleiner, weil ich 10 jahre im Vorruhestand war ?
aber trotzdem bin ich etwas enttäuscht das ich für 45 jahre Arbeit in dem Betrieb wenig Betriebsrente bekomme
vielen Dank für die Antworten, ja ich muß als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse meine Beiträge selber zahlen, da ich leider die Vorversicherungszeit der Krankenkasse für rentner nicht erfülle....
dann sehe ich es so : die Betriebsrente ist kleiner, weil ich 10 jahre im Vorruhestand war ?
aber trotzdem bin ich etwas enttäuscht das ich für 45 jahre Arbeit in dem Betrieb wenig Betriebsrente bekomme
10 Jahre im Vorruhestand und 45 Jahre gearbeitet? Wie geht denn das, Kinderarbeit?
Die Äußerung von Jung ist geschmacklos.Genau so gut kann man ja behaupten ab 2017 ist der
Schnee rot, AfD, lässt grüßen.
Sie müssen halt beim Rentenversicherungsträger auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung
beantragen.
Die Beurteilung, ob ein Steuerberater für die Steuererklärung notwendig ist hängt vom gesamten
Einnahmen im Jahre ab, bin gerne behilflich, wenn Sie die 3 Bruttobeträge hier nennen..
Das Existenzminimum für 2016 beträgt in 2016 8652/17304 led./vh., die Beträge erhöhen sich
noch um Abzugsbeträge.
vielen Dank für die Antworten, ja ich muß als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse meine Beiträge selber zahlen, da ich leider die Vorversicherungszeit der Krankenkasse für rentner nicht erfülle....
dann sehe ich es so : die Betriebsrente ist kleiner, weil ich 10 jahre im Vorruhestand war ?
aber trotzdem bin ich etwas enttäuscht das ich für 45 jahre Arbeit in dem Betrieb wenig Betriebsrente bekomme
Generell werden die Mittel der Unternehmen für Betriebsrenten immer knapper, gerade bei dem geringen Zinsniveau.
Es soll sogar Unternehmen gegeben haben, die wegen ihrer Betriebsrentenverpflichtung in eine Schieflage geraden sind zum Beispiel Fleischmann.
Ich habe in meinem Bekanntenkreis von einer Briefträgerin gehört, die nach 18 Jahren Tätigkeit gerademal 127 Euro Betriebsrente bekommt.
Damit ist ihnen leider nicht gedient, aber es werden sich noch viele wundern, wenn sie nach einem langem Arbeitsleben die Höhe ihrer Betriebsrente betrachten.
> ja ich muß als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse meine Beiträge selber zahlen, da ich leider die Vorversicherungszeit der Krankenkasse für rentner nicht erfülle
Hey Groko, wäre Ihnen dazu noch was eingefallen, was 'Beitragpflicht' auf Betriebsrenten betrifft, wenn uschi doch nur freiwilliges Mitglied der KV ist? ...los jezz, belasten Sie mal Ihr Großhirn mit dieser Problematik, bevor es seine Aktivitäten ganz einstellt ;-)
Gruß
w.
Mein nur kleines Hirn sagt mir: Ob freiwillig oder pflichtversichert in der Gesetzlichen, hier greift der
Gesamtbeitrag zu. Immerhin , bei angenommen 1,10 Zusatzbeitrag 15,70 % und 2,35 % 18,05%.
Als Kinderlos sogar 2,60% statt 2,35%.
Ist mir auch schon immer geläufig. bei der Betriebsrente Steuerpflicht früherer Art, mit 65 Jahren nur
18%, mit 64 Jahren 19% , mit 20 Jahren 20%, eben nach Alter bei Rentenbeginn-also nicht nach-
gelagert.
Großer Unterschied aber , Privatversicherte zahlen nur den Hälftebeitrag bei Betriebsrente.
MfG.
> ja ich muß als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse meine Beiträge selber zahlen, da ich leider die Vorversicherungszeit der Krankenkasse für rentner nicht erfülle
Hey Groko, wäre Ihnen dazu noch was eingefallen, was 'Beitragpflicht' auf Betriebsrenten betrifft, wenn uschi doch nur freiwilliges Mitglied der KV ist? ...los jezz, belasten Sie mal Ihr Großhirn mit dieser Problematik, bevor es seine Aktivitäten ganz einstellt ;-)
Gruß
w.
Ach Bub willste jetzt einen auf lustig machen?
Glaub mir das kannst Du nicht, dazu bist Du zu vernagelt.
Gruß
w.
Gruß
w.
Wo siehst Du denn einen Lösungsvorschlag in meiner Antwort?
Tut mir leid für Dich aber selbst Ich kann Dir nicht mehr helfen.
Sollte mit den Buchstaben KS. ic h gemeint sein, bitte ich um Aufklärung worin meine dümmliche
Bemerkung besteht.
MfG.