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Experten-Antwort

wird Betriebsrente auf gesetzliche Rente angerechnet ?

von uschi07.09.2016 | 22:27
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23 Antworten

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Hallo zusammen, habe meinen Rentenbescheid der DRV erhalten, habe meinen Antrag auf Betriebsrente gestellt und nun den Bescheid erhalten.....bin enttäuscht,das es so wenig ist......habe noch einen weiteren Rentebescheid aus einer Zusatzkasse erhalten....dieser Bescheid ist deutllich höher als die Betriebsrente.....ich bin seit 1970 in dieser Firma beschäftigt gewesen, wobei ich 2005 einen Vorruhestandsvertrag abgeschlossen habe (Fusion) bin ab 1,9,2016 Rentner mit 63 Jahren . Nun zu meiner Frage: wird die Betriebsrente auf die gesetzliche Rente angerechnet ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uschi,

auch ich kann Sie beruhigen - Betriebsrenten werden nicht auf Altersrenten angerechnet.

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22 Antworten

W*lfgangam 07.09.2016 | 22:44
Zitat von uschi anzeigenausblenden
Hallo uschi, schlicht und einfach: nein. Gruß w. PS: Lediglich das Finanzamt interessiert sich dafür/für die Summer aller Einkünfte und daraus ggf. erwachsender Einkommenssteuerpflicht ;-) Daher: ESt-Erklärung machen, damit es keine böse Überraschung gibt/Nachforderung / Zinsen / Säumniszuschläge.
Gerhard Jungam 08.09.2016 | 11:54
Nein, die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Ich persönlich sehe aber die Gefahr, daß die Betriebsrente in der Zukunft mal auf die gesetzliche Rente angerechnet wird, insbesondere dann, wenn Frau Merkel weiterhin Bundeskanzlerin bleibt und eine so expansive Ausgabenpolitik betreibt - wie bisher.
I. Kraftam 08.09.2016 | 16:44
Betriebsrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet! Da hat der Experte recht. Das ist aber nur die halbe Wahrheit! Denn Betriebsrenten sind zu versteuern und auf Betriebsrenten müssen gesetzlich Krankenversicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Das können Abzüge von 30 % , 40 % oder sogar mehr von der Betriebsrente bedeuten. Ob der Staat nun die Betriebsrente über Abzüge direkt kürzt oder die gesetzliche Rente über die Betriebsrente kürzt ist wohl formell ein Unterschied, in materieller Hinsicht bzw. von dem was schließlich in der Brieftasche bleibt macht es keinen Unterschied. Daran sollten sie bei dieser Fragestellung denken und vielleicht auch, wenn sie wieder mal ihr Wahlkreuzchen im Wahllokal machen.
Vor der Renteam 09.09.2016 | 00:32
Ergänzend: Diese verlinkte Seite ist leider nicht mehr aktuell! Für 2016 ergeben sich 145,25€. Für 2017 ergeben sich 148,75€. Bis zu diesen Grenzen müssen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden.
Herz1952am 09.09.2016 | 10:09
Hallo Uschi, ich kann Sie beruhigen. Betriebsrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Das hat mit ein bekannter Rentenberater gesagt, auf dessen Wort Verlass ist
Herz1952am 09.09.2016 | 11:52
Nachtrag: Wenn Sie wollen, mache ich Sie gerne mit meinem Rentenberater bekannt. Der kennt sich auch sehr gut mit Krankenkassenrecht aus.
=//=am 09.09.2016 | 14:43
Da hat ja Ihr Rentenberater eine Menge Ahnung. :-) Es gibt keine gesetzliche Vorschrift dafür.
uschiam 09.09.2016 | 15:50
vielen Dank für die Antworten, ja ich muß als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse meine Beiträge selber zahlen, da ich leider die Vorversicherungszeit der Krankenkasse für rentner nicht erfülle.... dann sehe ich es so : die Betriebsrente ist kleiner, weil ich 10 jahre im Vorruhestand war ? aber trotzdem bin ich etwas enttäuscht das ich für 45 jahre Arbeit in dem Betrieb wenig Betriebsrente bekomme
Konrad Schießlam 09.09.2016 | 18:52
Die Äußerung von Jung ist geschmacklos.Genau so gut kann man ja behaupten ab 2017 ist der Schnee rot, AfD, lässt grüßen. Sie müssen halt beim Rentenversicherungsträger auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Die Beurteilung, ob ein Steuerberater für die Steuererklärung notwendig ist hängt vom gesamten Einnahmen im Jahre ab, bin gerne behilflich, wenn Sie die 3 Bruttobeträge hier nennen.. Das Existenzminimum für 2016 beträgt in 2016 8652/17304 led./vh., die Beträge erhöhen sich noch um Abzugsbeträge.
T. Schnooram 09.09.2016 | 19:23
Zitat von uschi anzeigenausblenden
Generell werden die Mittel der Unternehmen für Betriebsrenten immer knapper, gerade bei dem geringen Zinsniveau. Es soll sogar Unternehmen gegeben haben, die wegen ihrer Betriebsrentenverpflichtung in eine Schieflage geraden sind zum Beispiel Fleischmann. Ich habe in meinem Bekanntenkreis von einer Briefträgerin gehört, die nach 18 Jahren Tätigkeit gerademal 127 Euro Betriebsrente bekommt. Damit ist ihnen leider nicht gedient, aber es werden sich noch viele wundern, wenn sie nach einem langem Arbeitsleben die Höhe ihrer Betriebsrente betrachten.
W*lfgangam 09.09.2016 | 21:30
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
tzzz …, Sie wissen es doch doch genau, dass betrieblicher 'Vorruhestand' _in_ den 45 Jahren enthalten ist?! - nicht?, nun - dann wissen Sie jetzt mehr, behalten Sie es für die nächste gleichgelagerte Frage im Hinterkopf/alternativ: auf Zettel schreiben ;-) > ja ich muß als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse meine Beiträge selber zahlen, da ich leider die Vorversicherungszeit der Krankenkasse für rentner nicht erfülle Hey Groko, wäre Ihnen dazu noch was eingefallen, was 'Beitragpflicht' auf Betriebsrenten betrifft, wenn uschi doch nur freiwilliges Mitglied der KV ist? ...los jezz, belasten Sie mal Ihr Großhirn mit dieser Problematik, bevor es seine Aktivitäten ganz einstellt ;-) Gruß w.
Konrad Schießlam 10.09.2016 | 09:59
Mein nur kleines Hirn sagt mir: Ob freiwillig oder pflichtversichert in der Gesetzlichen, hier greift der Gesamtbeitrag zu. Immerhin , bei angenommen 1,10 Zusatzbeitrag 15,70 % und 2,35 % 18,05%. Als Kinderlos sogar 2,60% statt 2,35%. Ist mir auch schon immer geläufig. bei der Betriebsrente Steuerpflicht früherer Art, mit 65 Jahren nur 18%, mit 64 Jahren 19% , mit 20 Jahren 20%, eben nach Alter bei Rentenbeginn-also nicht nach- gelagert. Großer Unterschied aber , Privatversicherte zahlen nur den Hälftebeitrag bei Betriebsrente. MfG.
GroKoam 10.09.2016 | 14:29
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
10 Jahre im Vorruhestand und 45 Jahre gearbeitet? Wie geht denn das, Kinderarbeit?
tzzz …, Sie wissen es doch doch genau, dass betrieblicher 'Vorruhestand' _in_ den 45 Jahren enthalten ist?! - nicht?, nun - dann wissen Sie jetzt mehr, behalten Sie es für die nächste gleichgelagerte Frage im Hinterkopf/alternativ: auf Zettel schreiben ;-) > ja ich muß als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse meine Beiträge selber zahlen, da ich leider die Vorversicherungszeit der Krankenkasse für rentner nicht erfülle Hey Groko, wäre Ihnen dazu noch was eingefallen, was 'Beitragpflicht' auf Betriebsrenten betrifft, wenn uschi doch nur freiwilliges Mitglied der KV ist? ...los jezz, belasten Sie mal Ihr Großhirn mit dieser Problematik, bevor es seine Aktivitäten ganz einstellt ;-) Gruß w.
Ach Bub willste jetzt einen auf lustig machen? Glaub mir das kannst Du nicht, dazu bist Du zu vernagelt.
Konrad Schießlam 11.09.2016 | 13:08
Sollte mit den Buchstaben KS. ic h gemeint sein, bitte ich um Aufklärung worin meine dümmliche Bemerkung besteht. MfG.
GroKoam 12.09.2016 | 07:39
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sollte mit den Buchstaben KS. ic h gemeint sein, bitte ich um Aufklärung worin meine dümmliche Bemerkung besteht.
> Großer Unterschied aber , Privatversicherte zahlen nur den Hälftebeitrag bei Betriebsrente. ...nur ein Beispiel aus Ihrer Antwort. Denken Sie mal drüber nach, ob die PKV eine BAV überhaupt interessiert - oder nicht doch weiterhin schlicht nach Risiko versichert wird, egal wie die Einnahmeseite eines PKV-Versicherten aussieht! Was solls, Sie haben nicht mehr den Überblick ins SV-Recht (freiwillig Versicherte *) sind nicht privat Versicherte) und vermischen alles Mögliche ...immerhin haben Sie Groko damit eins voraus, der hat nicht mal 'nen Brain-Mischer *g Gruß w. *) und die Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten der GKV - nun, und was in Summe nach Beitragszuschuss DRV bei rauskommt ...überlassen wir doch lieber den Spezialisten der KK und DRV das im Ergebnis zu erklären. Bis auf die, die auf beiden Gebieten fit sind :-)
Ui ist Er angefressen, der kleine Wolfgang mag keine Widerworte das passt nicht in seine kleine Klugscheisserwelt.
W*lfgangam 11.09.2016 | 22:34
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
> Großer Unterschied aber , Privatversicherte zahlen nur den Hälftebeitrag bei Betriebsrente. ...nur ein Beispiel aus Ihrer Antwort. Denken Sie mal drüber nach, ob die PKV eine BAV überhaupt interessiert - oder nicht doch weiterhin schlicht nach Risiko versichert wird, egal wie die Einnahmeseite eines PKV-Versicherten aussieht! Was solls, Sie haben nicht mehr den Überblick ins SV-Recht (freiwillig Versicherte *) sind nicht privat Versicherte) und vermischen alles Mögliche ...immerhin haben Sie Groko damit eins voraus, der hat nicht mal 'nen Brain-Mischer *g Gruß w. *) und die Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten der GKV - nun, und was in Summe nach Beitragszuschuss DRV bei rauskommt ...überlassen wir doch lieber den Spezialisten der KK und DRV das im Ergebnis zu erklären. Bis auf die, die auf beiden Gebieten fit sind :-)
Konrad Schießlam 15.09.2016 | 10:01
Damit dieses Thema nicht in die Versenkung verschwindet nochmals für den Herrn Oberleerer der Hinweis, geltend für das Jahre 2016: Ob Pflicht oder freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse: Beitragsbemessungsgrenze 4237,50//50850. monatlich/jährlich 4687,50 Beitragssatz: 7,30% plus individuell-bei DAK. 1,10 Zusatzbeitrag 8,40% . Pflegeversicherung: 2,35%, kinderlos 2,60 %. Versicherungspflichtgrenze: 4687,50 /56.250 mtl./jährlich Eklatanter Unterschied, bei freiwillig in der Gesetzlichen, bei Einnahmen für Zins Miete etc. bis insgesamt 4237,50 monatlich Beitrag fällig. MfG.
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