Hallo Nachdenklich,
wie lange die Bearbeitung des Rentenantrages dauert, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Pauschal von sechs Monaten auszugehen ist sicherlich nicht richtig.
Sofern die Bearbeitung des Rentenantrags länger dauert, kann es vorkommen, dass der Rentenbescheid erst nach dem Rentenbeginn erteilt wird.
In diesem Fall werden die ausstehenden Rentenbeträge nachträglich ausgezahlt. Eventuell sind zu Unrecht gezahlte Leistungen anderer Träger mit der Nachzahlung zu verrechnen (Erstattungsansprüche).