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Experten-Antwort

wird dann rückwirkend gezahlt?

von nachdenklich25.03.2014 | 10:32
1004 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nun bin ich schon ein halbes Jahr in Alg 1. Habe ne unbefristete Teil-EU-Rente. Das Arbeitsamt hat mir keinen einzigen Vorschlag mitgeteilt. Die RV weis auch Bescheid, dasss ich Alg 1 bin. Nun wollte ich dann im Okt/Nov. den Antrag auf volle EU-Rente dann stellen. Das Arbeitsamt hat mir ohnehin zugesichert , dass die mir ne Bescheinigung ausstellen, dass der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Nun las ich viel, dass bis zu einem halben Jahr dann die Bewilligung kommt. Wenn ich im Okt den Antrag stelle, und der Bescheid dann im Mai 2015 erst die Zahlung? Und was ist mit dem Zeitraum dazwischen, wird das denn nachgezahlt? vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nachdenklich,

wie lange die Bearbeitung des Rentenantrages dauert, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Pauschal von sechs Monaten auszugehen ist sicherlich nicht richtig.

Sofern die Bearbeitung des Rentenantrags länger dauert, kann es vorkommen, dass der Rentenbescheid erst nach dem Rentenbeginn erteilt wird.

In diesem Fall werden die ausstehenden Rentenbeträge nachträglich ausgezahlt. Eventuell sind zu Unrecht gezahlte Leistungen anderer Träger mit der Nachzahlung zu verrechnen (Erstattungsansprüche).

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2 Antworten

Schadeam 25.03.2014 | 10:44
Warum warten Sie mit dem Antrag bis Okt/Nov? Warum nicht gleich?
nachdenklicham 25.03.2014 | 11:36
Hallo Schade, ich muss doch erst ein Jahr warten, ob ich bis dahin noch in Teilzeit eine Anstellung bekomme von der Afa. Und weil ab 01.07. das neue Gesetz greift.
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