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Experten-Antwort

Wird der Aufstockungsbetrag bei der ATZ auf die Witwenrente angerechnet?

von Gaby12.11.2014 | 21:32
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zu meinem Beitrag von vorgestern gab es da verschiedene Meinungen. Es wäre nett, wenn sich der Experte hierzu nochmal äußern würde. Vielen Dank Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

wäre Sie so lieb und könnte bitte nochmal den Beitrag posten, um den es sich handelt.

Vielen lieben Dank.

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10 Antworten

Matze72am 12.11.2014 | 21:59
Hierzu hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 17.04.2012 gesagt: Wenn es sich um steuerfrei gezahlte Aufstockungsbeträge während Altersteilzeitarbeit handelt dann gilt: Altes Hinterbliebenenrecht: nicht anrechenbar Neues Hinterbliebenrecht: anrechenbar Damit der Rentenversicherungsträger bei der Anrechnung die Beträge (Arbeitsentgelt/Aufstockungsbetrag) voneinander differenzieren kann, ist hier nicht standartmäßig der R 665 sondern der R 664 vom Arbeitgeber auszufüllen http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Matze72am 12.11.2014 | 22:52
hallo w*lfgang, der verweis in die rechtanweisung ist schon der richtige. ich orientiere mich immer an der tabellarischen Übersicht http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Im Ergebnis aber richtig zusammengefasst: bei neuem H-Recht wird der Aufstockungsbetrag angerechnet. Insofern unterscheiden sich unsere aussagen nicht, oder hab ich da jetzt was missverstanden? Im Übrigen funktioniert der/mein Link zum R 664 -> scheint mit der Software zusammenzuhängen, mit der man das pdf öffnen will Hallo Gabi, altes Hinterblienenrecht ist immer dann anzuwenden, wenn 1.) die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde UND 2.) mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. Hallo Experte, bitte für Gabi meine/wolfgang's aussage bestätigen und falls möglich, mail an admin deutsche-rentenversicherung.de und meinen obigen link zum r 664 als pdf auf kompatibilität überprüfen lassen. Danke
Gabyam 12.11.2014 | 22:19
Danke, Matze, für die Antwort. Ich weiß von unserer Personalabteilung nur, dass vom Abzugsbetrag keine Steuern abgeführt werden. Bei der Einkommensteuererklärung wird er aber dann *berücksichtigt*. Worin unterscheiden sich Altes und Neues Hinterbliebenenrecht? Ich bin seit 2010 verwitwet und war seit 1998 verheiratet. VG Gaby
W*lfgangam 12.11.2014 | 22:20
Ergänzend zu Matze72: der Link ist 'broken', hier der richtige: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Und, anders als Matze72, sehe ich als Stichtag bereits den 01.01.2002 an, wo Aufstockungsbeträge in Neufällen immer als Einkommen zählen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Es sei denn, ich bin da irgendwo in den Raa falsch abgebogen und die BSG-Entscheidung ist der aktuelle/revidierte Stand (altes/neues Recht) ;-) Gruß w.
Gabyam 12.11.2014 | 23:01
Bei mir wäre das Altes Hinterbliebenenrecht. Wenn ich es richtig verstanden habe, zählt der Aufstockungsbetrag dann nicht zum Einkommen und ich bekäme entsprechend mehr von meiner Witwenrente. Jetzt bedanke ich mich erst mal und schaue morgen wieder hier rein.
W*lfgangam 12.11.2014 | 23:14
Hallo Matze72, hier/Forum nehme ich immer den FF/Win8/FoxitReader in aktueller Version ...aber ich weiß ja, wie man Links einkürzt, oder über den eigenen Desktop-Link auf das Vordrucklager der DRV zugreifen kann ;-) Merkwürdig ist es natürlich schon, wenn sich Links auf feste Dateien unterschiedlich präsentieren. Gaby hat ja auch schon geantwortet und morgen früh wird der/die erste Experte/in bemüht sein, aus den hier erhaltenen Daten eine treffende 'amtliche' Abschlussnachricht zu generieren 8-) Gruß + Nacht w.
Nicht-Gabiam 13.11.2014 | 09:53
Gabyam 13.11.2014 | 10:28
W*lfgangam 13.11.2014 | 19:30
...wie wäre es, mal die Suchfunktion fürs Forum zu benutzen? Das Zauberwort "Gaby" hätte schon gereicht (muss wohl heute so ein 'Antragsfuzzi' an der Foren-Maschine sitzen, meine gestrigen Läster... öhm/Hinterfragungen stellen sich als nicht berechtigt heraus ;-) Gruß w.
Gabyam 13.11.2014 | 20:37
Guten Abend, leider ist meine Frage ja noch nicht eindeutig beantwortet. Aber ich finde trotzdem toll das es dieses Forum gibt. Als mein inzwischen verstorbener Mann um seine Erwerbsminderungsrente kämpfte, hab ich hier auch Hilfe und Tips bekommen. Leider hat er nicht sehr lange was davon gehabt. Er starb mit 56 Jahren. Schönen Abend noch Gaby
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