Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wird der Verkaufserlös meines selbständigen Betriebes bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt?

von Gundula F.12.06.2017 | 15:24
884 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe eine Witwenrente ( nach altem Recht ) und bin nebenbei selbständig tätig. Nun beabsichtige ich meinen Betrieb zu verkaufen und frage mich, ob der Verkaufserlös bei der Einkommensanrechnung meiner Witwenrente berücksichtigt wird. Können Sie mir bei der Frage weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.06.2017 | 09:54

Hallo Gundula F.,

bei einer Witwenrente nach "altem" Recht wird unter anderem Arbeitseinkommen angerechnet, nicht jedoch Vermögenseinkommen.

Arbeitseinkommen liegt vor, wenn Sie steuerrechtlich Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. Die Prüfung, ob die Einkünfte aus der Veräußerung Ihres Betriebes als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als Vermögenseinkommen zu werten sind, nimmt das Finanzamt vor (§ 16 Einkommensteuergesetz). Im Einkommensteuerbescheid werden diese Einkünfte dann auch entsprechend bezeichnet. Der Rentenversicherungsträger stellt regelmäßig auf die steuerrechtliche Feststellung des zuständigen Finanzamtes ab.

2 Antworten

SuchenUndFragenam 12.06.2017 | 15:31
Der steuerrechtliche Gewinn wird wohl angerechnet werden.
W*lfgangam 12.06.2017 | 21:00
Hallo Gundula F., ich meine nein. Veräußerungsgewinne sind nicht Bestandteil des alten Hinterbliebenenrentenrechts. Insofern zählt nur/weiterhin der steuerrechtliche Gewinn bis zur Betriebsaufgabe als anrechenbares Einkommen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026