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Experten-Antwort

Wird DRV selbstverwaltet oder nicht?

von Gabriele Schampera09.04.2014 | 18:22
1662 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Angeblich heißt es immer die DRV wird selbstverwaltet. Tatsächlich mischt sich die Politik, insbesondere das Ministerium für Arbeit und Soziales, ständig in die Selbstverwaltung der DRV ein. So nimmt dieses Ministerium für Arbeit und Soziales im Parlament sogar regelmäßig rückwirkende Rechtsänderungen im Renten recht vor. Ist die DRV also nicht eine selbstverwaltende Institution, sondern nur der verlängerte Arm von Frau Nahles?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schampera,

die anderen Forumsteilnehmer haben Ihnen schon richtig geantwortet. Vielleicht kann man es zusätzlich erklären mit dem Grundsatz der "Gewaltenteilung", der in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist:

"(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Die Gesetze werden erlassen von Bundestag und Bundesrat als den Organen der "Gesetzgebung". Selbst das BMAS als Teil der "vollziehenden Gewalt" (=Verwaltung), kann hier nur Vorschläge machen, aber nicht selbst entscheiden. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wiederum werden durch die Wahlen bestimmt (und natürlich irgendwie auch durch die dann folgenden Koalitionsentscheidungen der gewählten Parteien...).

Die Rentenversicherung ist Teil der "vollziehenden Gewalt" und führt die Gesetze aus. Sie hat keinerlei Möglichkeit, eine Rechtsänderung zu verhindern - sie kann nur durch Stellungnahmen und Anregungen im Gesetzgebungsverfahren auf Probleme hinweisen und beratend tätig sein. Das ist aber keine "Einmischung" des BMAS oder des Gesetzgebers in die Geschicke der RV - das ist vom Grundgesetz so vorgesehen.

Selbstverwaltung bedeutet also nicht Gesetzgebung. Es bedeutet aber auch nicht, dass die Verwaltung sich selbst verwaltet, sondern dass die von der RV Betroffenen - nämlich die Versicherten und die Arbeitgeber - einen gewissen Einfluss darauf haben, "wie" die Gesetze bei dem einzelnen Träger ausgeführt werden. Die Vertreter der Selbstverwaltungsorgane überwachen also die Verwaltung, treffen finanzielle und personelle Entscheidungen (aber eben nicht über die Höhe der einzelnen Rente oder die Rentenanpassung etc., sondern z. B. über den Bau von Verwaltungsgebäuden, die Organisation des Hauses oder ähnliches). Wichtig sind auch die Widerspruchsausschüsse, in denen ehrenamtliche Vertreter der Selbstverwaltung angezweifelte Entscheidungen der Verwaltung (z.B. Rentenbescheide) noch einmal überprüfen

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10 Antworten

jonnyam 09.04.2014 | 19:27
Doch, die DRV ist schon selbstverwaltet (vgl. insbesondere § 43 ff SGB IV). Aber die Rentengesetze erlässt immer noch der Bundestag mit dem Bundesrat und nicht Frau Nahles. Und die DRV hat diese Rentengesetze durchzuführen!
W*lfgangam 09.04.2014 | 20:33
Hallo Gabriele Schampera, Google: Rentenversicherung Selbstverwaltung ...das werden Sie heute nicht mehr alles schaffen zu lesen :-) Wie jonny richtig feststellt, verwechseln Sie Gesetzgebung mit Ausführung der Gesetze - das hat allerdings nichts mit Selbstverwaltung der DRV zu tun. Die DRV hat hier höchstens eine Beraterfunktion im Rahmen von Fachkompetenz. Wie gern die angenommen wird, erleben Sie zu Zeit. Gruß w.
GroKoam 10.04.2014 | 00:35
Wenn die DRV so wenig Einfluß auf die Rente hat, bleibt von dem "Selbst" doch zumindestens qualitativ wenig übrig. Aber zumindestens kann man ja den Umfang und die Qualität des Kantinenessens, Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und des Arbeitsendes sowie die Anzahl der Toiletten frei bestimmen. (Aber halt, auch bei Toiletten gibt es gesetzliche Vorschiften.)
GroKoam 10.04.2014 | 09:24
Doch, die DRV ist schon selbstverwaltet (vgl. insbesondere § 43 ff SGB IV). Aber die Rentengesetze erlässt immer noch der Bundestag mit dem Bundesrat und nicht Frau Nahles. Und die DRV hat diese Rentengesetze durchzuführen!
Wenn die DRV so wenig Einfluß auf die Rente hat, bleibt von dem "Selbst" doch zumindestens qualitativ wenig übrig. Aber zumindestens kann man ja den Umfang und die Qualität des Kantinenessens, Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und des Arbeitsendes sowie die Anzahl der Toiletten frei bestimmen. (Aber halt, auch bei Toiletten gibt es gesetzliche Vorschiften.)
Du kannst das nicht
Magdalena Wallischam 10.04.2014 | 12:40
Das "selbstverwaltet" ist kein Gütesigel. Es täuscht etwas vor, was real nicht vorhanden ist. Die DRV ist der verlängerte Arm des Bundes. Da arbeiten in der Hauptsache Beamte, insbesondere an den wichtigten Stellen. Die haben eine ganz andere Interessenlage als Angestellte. Insbesondere arbeiten da keine Leute, die in die Rentenkasse einzahlen und eine solche Rente mal beziehen.
W*lfgangam 10.04.2014 | 19:31
Zitat von Magdalena Wallisch anzeigenausblenden
...interessant, dann werde ich also kraft meiner selbstgerechten Verwaltung als Beamter weder auf Ihre Beratungs- noch Antragswünsche eingehen, um Ihnen den bestmöglichen Rentenanspruch nebst Zukunftsprognosen und -verhalten zu ermöglichen. Nochmal, die DRV und nachgeordnete Stellen führen nur aus - und alle MA, seins 'nur' Angestellte oder Beamte, haben in diesem Bereich nur ein Ziel: für Sie das bestmögliche Ergebnis. Aber Sie waren ja noch nie in einer Beratungsstelle ... Gruß w. ...tja, wenns (gesetzliche) Provisionen für negative Ergebnisse geben würde (20 % von Ihrer Jahresrente, monatlich versteht sich), könnte ich ins Grübeln kommen ;-)
Magdalene Wallischam 11.04.2014 | 09:59
Zitat von egal (dert Erste) anzeigenausblenden
Das "selbstverwaltet" ist kein Gütesigel. Es täuscht etwas vor, was real nicht vorhanden ist. Die DRV ist der verlängerte Arm des Bundes. Da arbeiten in der Hauptsache Beamte, insbesondere an den wichtigten Stellen. Die haben eine ganz andere Interessenlage als Angestellte. Insbesondere arbeiten da keine Leute, die in die Rentenkasse einzahlen und eine solche Rente mal beziehen.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser geballten Menge Nichtwissen!
Behauptungen aufstellen kann jeder. Gegen die Person gerichtete Argumente bringen regelmäßig die, welchen die Fakten und die Tatsachen ausgegangen sind oder von vornherein keine solchen Argumente haben. Meistens sind es auch solche Leute, die mit dem argumentum ad hominem arbeiten, die irgendwelchen Leuten "in den Arsch kriechen müssen", weil sie von denen wirtschaftlich abhängig sind.
egal (dert Erste)am 11.04.2014 | 12:18
Zitat von Magdalene Wallisch anzeigenausblenden
Herzlichen Glückwunsch zu dieser geballten Menge Nichtwissen!
Behauptungen aufstellen kann jeder. Gegen die Person gerichtete Argumente bringen regelmäßig die, welchen die Fakten und die Tatsachen ausgegangen sind oder von vornherein keine solchen Argumente haben. Meistens sind es auch solche Leute, die mit dem argumentum ad hominem arbeiten, die irgendwelchen Leuten "in den Arsch kriechen müssen", weil sie von denen wirtschaftlich abhängig sind.
Sie werfen mir also ernsthaft mangelnde Argumente und ausgegangene Fakten und Tatsachen vor? Dann bin ich aber mal so richtig auf das Unterlegen Ihrer Behauptung (und nichts anderes stellt Ihr - schlichtweg populistischer - Beitrag bislang dar) mit Fakten gespannt. Insbesondere würde mich Ihre Definition des Begriffes "Hauptsache" interessieren! Ich wiederhole mich an dieser Stelle gern: Herzlichen Glückwunsch...
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