Guten Tag,
ich beziehe seit letztem Jahr die große Witwenrente. Demnächst werde ich aus meinem Beruf ausscheiden und eine Abfindung erhalten. Meine Frage: Zählt die Abfindung nur in diesem Jahr als Einkommen oder wird sie gesplittet auf mehrere Jahre und vermindert somit längerfristig meinen Witwenrentenanspruch? Die Abfindungsauszahlung erfolgt komplett in diesem Jahr.
Beste Grüße
Hallo Ulrike,
eine Abfindung setzt sich regelmäßig aus einer Abgeltung für den Verlust von Arbeitsentgelt (Arbeitsentgeltanteil) und einer Entschädigung für den Verlust sozialer Besitzstände (sozialer Anteil) zusammen. Nur der "Arbeitsentgeltanteil" der Abfindung ist als dem Arbeitsentgelt vergleichbare Leistung zu berücksichtigen. Für den "Arbeitsentgeltanteil", der im Normalfall vom Arbeitgeber bescheinigt wird, wird ein sogenannter Ruhenszeitraum errechnet, für den das bisher berücksichtigte Einkommen weiterhin als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. Dieser Ruhenszeitraum beträgt längstens ein Jahr. Eine Aufsplittung auf mehrere Jahre erfolgt nicht.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung