Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wird Erbe auf EMR angerechnet bzw. meldepflichtig?

von Pülle07.12.2021 | 09:16
449 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich beziehe zur Zeit eine befristete volle EMR nach 40 Jahren nicht selbstständiger Arbeit bis 2024. Nun ist mein Vater verstorben und hat mir Bargeld (fünfstelliger Betrag)hinterlassen. Wird dies auf die Rente angerechnet? Oder muss ich dieses Erbe in monetärer Form melden? Mit freundlichen Grüßen Pülle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pülle!

Die obigen Ausführungen sind korrekt:

Wird während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen erzielt, stellen diese Einkünfte grundsätzlich Hinzuverdienst im Sinne des § 96a Abs. 2 SGB VI dar. Entsprechendes gilt für bestimmte Sozialleistungen (§ 96a Abs. 3 SGB VI).

Als Hinzuverdienst kommen folgende Einkünfte in Betracht:

- Arbeitsentgelt

- Arbeitseinkommen

- bvergleichbares Einkommen

- bestimmte Sozialleistungen

Eine Erbschaft erfüllt diesen Tatbestand nicht und wird daher nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Paulam 07.12.2021 | 09:38
Aide-toi, le ciel t’aidera.
Klamotteam 07.12.2021 | 09:32
Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.
Siehe hieram 07.12.2021 | 09:20
Hallo Pülle, nein, dieses Geld dürfen Sie nach eigenem Ermessen verwenden und müssen es nicht bei der DRV melden/angeben. Es handelt sich nicht um Erwerbseinkommen im Sinne des §96a SGB VI (dort ist geregelt, was anzurechnen ist). Ihnen alles Gute!
Pülleam 08.12.2021 | 14:15
Danke für die Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen Pülle
Gustavam 08.12.2021 | 14:33
Ich habe über 21 Mio Euro vererbt bekommen aber habe mir keine Rentenpunkte dafür gekauft weil wenn du vor 67 über den Jordan gehst kriegst du nichts von der RV ausgezahlt. Die Kohle ist sozusagen weg! Ich habe mir stattdessen einen Truck gekauft und eine Yacht. Mfg Gustav
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026