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Experten-Antwort

wird gesammter verdienstausfall übernommen?

von olsche29.05.2011 | 23:20
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hi, haben eine bescheid bekommen wegen kinderbetreuungskosten nach §54 (sgbix) wo gekreutzt ist das die kosten dem grunde nach übernommen werden. heist das es wird alles übernommen?? unser sohn ist krank und es werden mehr ausfallstunden anfallen als angenomen mfg olsche

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „olsche“,

Verdienstausfall ist in der Regel in Höhe des nachgewiesenen Netto-Verdienstausfalles zu erstatten, wobei bestimmte Höchstbeträge zu beachten sind.

In begründeten Einzelfällen, in denen die Begrenzung auf den Höchstbetrag für den Leistungsberechtigten eine besondere Härte darstellen würde, kann auch ein darüber hinausgehender Betrag übernommen werden. Die Entscheidung hierüber liegt also zunächst bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Den Umfang der übernommenen Ausfallstunden können Sie dem entsprechenden Bescheid Ihres RV-Trägers entnehmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die tatsächlich anfallenden Ausfallstunden werden von Ihrem Arbeitgeber dokumentiert und bilden zunächst die Grundlage für die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers. Damit werden auch die Ausfallzeiten berücksichtigt, die aufgrund der Erkrankung des Kindes angefallen ist, so dass zunächst nichts weiter zu veranlassen ist.

Der RV- Träger wird zunächst prüfen, ob die Angaben plausibel sind, wobei die erhöhten Ausfallszeiten aufgrund der Erkrankung des Kindes leicht nachvollziehbar sein dürften.

Um sicher zu stellen, dass Ihrem RV-Träger alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, können Sie sich natürlich nochmals mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen und auf die besonderen Umstände hinweisen.

Da von dort aber bereits signalisiert wurde, dass der erhöhte Zeitaufwand berücksichtigt wird, dürfte einer Erstattung in der tatsächlich angefallenen Höhe nichts im Wege stehen.

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3 Antworten

Olscheam 30.05.2011 | 07:59
hallo ja richtig der rv-träger hat ein schreiben für den arbeitgeber mit beigelegt in dem er die ausfallstunden dokumentiert/angibt ich habe das blatt bereits beim arbeitgeber abgegeben. meine angst die ich nur habe ist das ich was belegen muss für den rv-träger das der kleine krank war. er hat gestern und heute fieber so wie es bei den kleinen schon öfters mal vorkommt und wir mittlerweile nicht mehr sofort zum arzt gehen weil wir den ablauf/maßnahmen ja schon kennen. ich werde versuchen für die nächsten tage die oma einzuspannen so das ich arbeiten gehen kann. mfg olsche
Nixam 30.05.2011 | 07:30
Sie haben einen Bescheid über die Gewährung von Haushaltshilfe erhalten, bei dem der Verdienstausfall übernommen wird? Wenn die anfallenden Ausfallstunden gerechtfertigt sind, dann werden diese auch in vollem Umfang übernommen. Über Art und Umfang der übernommenen Lohnausfallarbeitsstunden erhalten Sie von Ihrem RV-Träger einen individuellen Bescheid, der genau auf Sie und Ihren Fall abgestimmt ist. Wenn Sie nach der Reha eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen über die tatsächlich angefallenen Ausfallstunden, dann werden diese auch in vollem Umfang übernommen. Viele Grüße Nix
olscheam 30.05.2011 | 14:01
hallo wir mussten ja bei der beantragung einen vorraussichtlichen nettoverdienstausfall angeben. ich habe hier 1700€ angegeben als maximal. als wir den bescheid bekommen haben und sahen wo das kreutz geamcht ist (das die kosten dem grunde nach übernommen werden) habe ich beim rv-träger angerufen was das nun heißent tut. die dame sagte also sie können damit rechnen das wir in ihrem falle auch bereit sind etwas mehr zu zahlen als üblich. nur ob das gezahlt wird sagte die dame da kann sie keine aussage zu machen weil das nach der reha geprüft wird. was ist denn nu zu machen ?? muss ich das dokumentieren lassen das unser sohn krank ist/war??? ich habe auch keine lust da nachher netto weniger in der kasse zu haben. mfg olsche
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