Hallo „olsche“,
Verdienstausfall ist in der Regel in Höhe des nachgewiesenen Netto-Verdienstausfalles zu erstatten, wobei bestimmte Höchstbeträge zu beachten sind.
In begründeten Einzelfällen, in denen die Begrenzung auf den Höchstbetrag für den Leistungsberechtigten eine besondere Härte darstellen würde, kann auch ein darüber hinausgehender Betrag übernommen werden. Die Entscheidung hierüber liegt also zunächst bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Den Umfang der übernommenen Ausfallstunden können Sie dem entsprechenden Bescheid Ihres RV-Trägers entnehmen.