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Wird Kindergeld/Halbwaisenrente bei Ausschüttung gekürzt?

von Franck19.02.2010 | 10:22
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2 Antworten

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Eine Halbwaise erhält Kindergeld und Halbwaisenrente. Aufgrund einer Beteiligung an einer GmbH erhält sie eine Dividendenausschüttung von der GmbH. Die Waise ist noch 17 Jahre alt. Wird das Kindergeld/Waisenrente durch die Ausschüttung gekürzt? Wenn ja, um wieviel? Wie verhält sich das, wenn die Waise im Mai das 18. Lebensjahr vollendet hat? Gruß Frank J. Kontz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vor dem 18. Lebensjahr wird auf die Waisenrente gar kein Einkommen angerechnet.

Ab 18 kommt es darauf an, wie die Ausschüttung steuerlich beurteilt wird.

Handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG, so erfolgt wegen der Übergangsregelung des § 114 SGB IV keine Anrechnung. Danach sind bestimmte Einkommensarten (Vermögenseinkommen, Betriebsrenten, private Renten) von der Anrechnung auf Waisenrenten ausgeschlossen, wenn die Waise vor 2002 geboren ist.

Werden die Ausschüttungen jedoch im Einzelfall als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuert (z.B. weil eine beherrschende Stellung im Unternehmen vorliegt), dann handelt es sich um "Arbeitseinkommen" im Sinne der Sozialversicherung - und das wäre auch auf die Waisenrente anzurechnen.

Zum Kindergeld könne wir leider keine Angaben machen.

1 Antworten

Franckam 19.02.2010 | 11:08
prima, Danke
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