Hallo,
ich habe im Februar 2019 Erwerbsminderungsrente beantragt.
Meine Sachbearbeiterin sagte mir jetzt am Telefon das der Leistungsfall auf den Januar 2017 zurückdatiert wird und eine volle unbefristete Rente gezahlt wird. Die höhe konnte sie mir leider nicht sagen.
Dadurch verliere ich fast 3 Jahre Einzahlung in die Rentenversicherung und habe zusätzlich wegen Anwendung des „alten“ Rentenrechts eine um 3 Jahre kürzere Zuordnungszeit.
Deshalb dürfte die zu erwartende Erwerbsminderungsrente nicht, wie von mir errechnet, um 300€ höher sondern einiges niedriger wie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sein.
Da ich noch keinen Bescheid erhalten habe wollte ich eigentlich zusätzlich noch einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen und die höhere der beiden Renten nehmen, habe aber gelesen das diese Rentenart nicht ins Ausland gezahlt wird.
Ist das richtig? (Meine Auswanderung ist für nächstes Jahr geplant).
mfg Bernie