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Experten-Antwort

Wird teilw. EM-Rente rückwirkend gezahlt?

von herrstangl21.03.2011 | 17:50
2553 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Mir ist unklar, wann eine genehmigte EM-Rente gezahlt wird. Rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung? Oder ab dem Tag der Genehmigung? Ich werde einen Antrag auf EM-Rente (bekomme sicher nur die halbe EM) stellen, wo ich auch den Gründungszuschuss (Selbständigkeit) beziehe! Da die Bearbeitungszeit sicher Monate dauert, beziehe ich ja in dieser Zeit meinen Gründungzuschuss! Dieser ist natürlich höher als eine halbe EM-Rente. Dies soll lt. Rentenbescheid ca. 500Euro betragen. Gründungszuschuss über 9 Monate ca. 1200Euro. Wie wird eine genehmigte halbe EM-Rente nun ausbezahlt??? Wird -falls rückwirkend zum Antragsdatum- mein Gründungszuschuss gekürzt??? Danke!!! PS: Bin single,41j.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo herrstangl,

falls bei Ihnen eine Erwerbsminderung festgestellt werden sollte, dann legt der Sozialmediziner bei Ihrem RV-Träger den Tag fest, ab dem die Erwerbsminderung vorliegt.

Von diesem Tag ausgehend bestimmt sich der Rentenbeginn: Das kann der Folgemonat sein bei einer Dauerrente oder der 7. Monat danach bei einer befristeten Rente oder der Monat der Antragstellung, wenn der Antrag verspätet gestellt wird. Dazu kann ich also keine pauschale Aussage machen.

Wenn der Anspruch rückwirkend für einen Zeitraum festgestellt wird, in dem Sie Gründungszuschuss bezogen haben, dann wird dieser Zuschuss bei einer teilweisen EM-Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt - kann also zur Minderung oder Nichtzahlung der Rente führen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 21.03.2011 | 19:21
Diese Anfrage kommt nun schon mindestens zum dritten Mal in den letzten Tagen - wie oft wollen Sie die gleiche Frage noch stellen? Gehen Sie doch bitte zur nächsten Beratungsstelle der DRV und klären Ihr Anliegen vor Ort - ob es logisch ist, Rente zu beantragen weil man nicht mehr arbeiten kann und gleichzeitig einen Zuschuß zum Aufbau einer Selbständigkeit zu beantragen, steht für mich eh in den Sternen. Aber auch das diskutieren Sie besser vor Ort. Und Grundvoraussetzung für einen Rentenbeginn ist zunächst mal, dass die Ärzte der DRV volle oder teilweise EM feststellen. Ist der Rentenantrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Eintritt der Erwerbsminderung gestellt worden, beginnt die Rente mit dem Folgemonat, liegt der Rentenantrag später, beginnt die Rente mit dem Antragsmonat. Darüber hinaus beginnen zeitlich befristete Renten erst mit dem 7. Monat.... Sie sehen es gibt viele Unwägbarkeiten, die man im Forum nicht sicher beantworten kann. Und wenn die Erwerbsminderung gar nicht festgestellt wird, nützt Ihnen all das Wissen um den Rentenbeginn gar nicht.
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