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Experten-Antwort

Wirkliche Rentenhöhe laut Rentenauskunft

von Burkhard16.09.2019 | 11:21
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3 Antworten

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Liebes Forum, ich habe folgende Frage: Ich bin Jahrgang Mai 1955, meine Regelaltersgrenze wäre 2021. In meiner letzten Rentenauskunft von 2018 stand: "lhre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach heutigem Stand 1000€" Ist dies der BruttoBetrag (vor Krankenkasse und Pflege)schon nach Abzug der Prozente wg. vorzeitiger Inanspruchnahme? Oder werden noch die monatlichen % wg. vorzeitiger Inanspruchnahme abgezogen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Burkhard,

bei der in der Renteninformation bzw. Rentenauskunft angegebenen Rentenhöhe nach heutigem Stand wird ein möglicher Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente nicht berücksichtigt.

Sofern Sie eine entsprechende Berechnung benötigen, können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden oder Sie machen einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aus, um sich zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

PeterTam 17.09.2019 | 06:40
Der Betrag in der Rentenauskunft ist immer Brutto. Das einzige was dort berücksichtigt ist, wäre ein eventueller Versorgungsausgleich nach einer Scheidung. Ansonsten sind die 1000 € Brutto. Prozente wegen vorzeitige Altersrente oder die Sozialabgaben gehen davon noch ab.
Klugpuperam 17.09.2019 | 08:48
Steht auch alles im Text: "Regelaltersrente", dann ein wenig weiter unten der Hinweis auf eventuelle Sozialabgaben und Steuern.
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