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Experten-Antwort

Wirkung freiwilliger Beiträge

von Sigo18.03.2018 | 20:52
398 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, wie und ab wann wirken sich freiwillige Beträge aus, die nach in Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente und vor der Regelatersgrenze gezahlt werden? Beeinflussen sie auch die Bewertung der Anrechnungszeiten wegen EMR-Bezugs? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sigo,

für freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI, die für Zeiten nach dem Beginn einer Altersrente gezahlt werden, wird zum Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt. Dabei werden die bisher der Rente zugrunde liegenden Entgeltpunkte nicht neu ermittelt, d. h. der Zuschlag hat keine Auswirkung auf die Bewertung von Anrechnungszeiten oder anderen Zeiten. Dadurch wird sichergestellt, dass sich Beiträge für Zeiten nach dem Rentenbeginn immer positiv auf die Rentenhöhe auswirken.

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5 Antworten

Nachfrageam 18.03.2018 | 21:37
7 oder 187a?
Korrektam 18.03.2018 | 22:20
7 oder 187a?
187a
Und was ist mit 187b ?
Antwortam 18.03.2018 | 21:53
187a
Alberto Tombaam 18.03.2018 | 21:10
Nein, zurückgekauft Entgeltpunkte kommen außerhalb der eigentlichen Rentenberechnung als Zuschlag zur Rente dazu und haben keinen Einfluss auf die Bewertung ihrer Rentenzeiten.
Sigoam 19.03.2018 | 08:44
Es geht nicht um Beiträge zum Ausgleich des Abschlags sondern um freiwillige Beitragszahlungen, die wohl seit einiger Zeit in dem Zeitraum möglich sind. Da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt.
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