Hallo zaubermann,
bedauerlicherweise ist Ihre Anfrage nicht detailliert genug, um sie abschließend beantworten zu können. Soweit dem Versicherungsträger, der die Rente zahlt, der vollständige Sachverhalt bekannt ist, dürften keine Probleme zu erwarten sein. Selbstverständlich kann auch eine Rente für Berechtigte mit einem Wohnsitz im Ausland auf ein deutsches Konto überwiesen werden.
Wurde dem Versicherungsträger bei der Antragstellung bzw. bei einer Änderung in den Verhältnissen nicht alles mitgeteilt, kann es aber auch zu einer Überzahlung der Rente kommen, die vom Berechtigten zurückzuzahlen ist.
Um Klarheit zu dieser Frage zu bekommen, sollte sich Ihr Freund mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.