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Witerrente im Ausland

von zaubermann09.07.2009 | 14:16
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2 Antworten

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Mein Freund lebt/arbeitet schon seit 20 Jahren im Ausland, in Brasilien. Dort hat er auch seinen Hauptwohnsitz. Seit dieser Zeit bezieht er von seiner verstorbenen Frau Witwerrente, die in Deutschland auf ein Konto gezahlt wird. Nun hat er Angst, dass er etwas falsch gemacht hat, weniger oder keine Witwerrente mehr erhält und/oder sogar Geld zurückzahlen muss. Wie ist hier der Sachstand. Vielen Dank, zaubermann

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo zaubermann,

bedauerlicherweise ist Ihre Anfrage nicht detailliert genug, um sie abschließend beantworten zu können. Soweit dem Versicherungsträger, der die Rente zahlt, der vollständige Sachverhalt bekannt ist, dürften keine Probleme zu erwarten sein. Selbstverständlich kann auch eine Rente für Berechtigte mit einem Wohnsitz im Ausland auf ein deutsches Konto überwiesen werden.

Wurde dem Versicherungsträger bei der Antragstellung bzw. bei einer Änderung in den Verhältnissen nicht alles mitgeteilt, kann es aber auch zu einer Überzahlung der Rente kommen, die vom Berechtigten zurückzuzahlen ist.

Um Klarheit zu dieser Frage zu bekommen, sollte sich Ihr Freund mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

1 Antworten

Tschackaam 09.07.2009 | 14:25
nun ja, da er ja im Ausland lebt muss er ja jedes Jahr sein "Leben" nachweisen. Ich meine eine Lebensbescheinigung einreichen. Desweiteren ist bei der Antragstellung ja gefragt worden, welche Einkünfte er hat (hatte). Irgendwann kam dann mal eine Bescheid. In diesem steht, dass er verpflichtet ist sich immer dann zu melden, wenn die Tatsachen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns sich geändert haben (Mitwirkungspflicht). Also z.B. wenn sich sein Arbeitseinkommen ändert (sowohl positiv als auch negativ) oder eine Wiederheirat oder Kinder werden geboren oder oder oder.... wenn er nun seit 20 Jahren diese Rente unverändert erhält (mal abgesehen von den Anpassungen) und sich in seinem Leben in dieser Zeit materiell rechtlich nix verändert hat, dann ist doch alles ok. Angst kann er ja nur haben, wenn er "uns" etwas verschwiegen hat! Gruß Tschacka
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