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Wittwenrente

von car04.02.2008 | 23:46
1691 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 61 Jahre alt und bezihe eine EU und eine Wittwerrente.Da ich sehr krank bin und meine Lebensgefährtin kein Einkommen hat,wolen wir heiraten. Frage:Wan hat Sie Anspruch auf meine Rente in der Fall da ich sterbe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie wieder heiraten, fällt zunächst Ihre Witwerrente weg.

Das Gesetz sieht vor, dass Witwenrente an Ihre neue Ehefrau nur gewährt wird, wenn Sie mindestens ein Jahr verheiratet waren. Sterben Sie vorher an den jetzt bekannten Krankheiten, wird keine Witwenrente gezahlt, weil unterstellt wird, dass der Zweck der Heirat die spätere Versorgung der Witwe durch die gesetzliche Rentenversicherung war.

Kann Ihre Witwe allerdings beweisen, dass Sie aus anderen Gründen (z. B. moralischer Art) geheiratet haben oder die zum Tod führende Erkrankung erst nach der Eheschließung bekannt wurde oder der Tod durch einen Unfall o.ä. eingetreten ist, wird auch bei kürzerer Ehezeit Witwenrente gezahlt.

1 Antworten

Michael1971am 05.02.2008 | 10:30
Ergänzend zu den Experten noch ein Hinweis auf die sogenannte Witwenrentenabfindung. Bei Wiederheirat können Sie die Auszahlung der Abfindung beantragen. Diese beträgt das 24-fache der durchschnittlich in den letzten 12 Monaten vor der Wiederheirat gezahlten Witwenrentenhöhe.
Deutsche Rentenversicherung
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