In den ersten drei Monaten gibt es die volle Rente, danach 60%. Das eigene Einkommen wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Da gibt es einen Freibetrag von circa 700,- Euro. Wird der mit dem eigenen Einkommen überschritten, werden 40% vom übersteigenden Betrag von der Witwenrente einbehalten.