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Wittwenrente

von Tim13.10.2009 | 21:16
1512 Ansichten
4 Antworten

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Meine Frau (44) ist vor einem Monat verstorben. Sie hatte vorher aufgrund ihrer Krebserkrankung einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt, welcher auch positiv beschieden wurde und eine größere Nachzahlung beinhaltet. Habe mich aus persönlichen Gründen mit diesem Vorgang noch nicht weiter beschäftigt. Habe ich im Zusammenhang mit einem Anspruche auf Wittwenrente einen Anspuch auf dieses Geld ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen zur Sonderrechtsnachfolge von Wolfgang und zum Antragsverfahren von Rosanne kann ich nur beipflichten.

3 Antworten

Rosannaam 13.10.2009 | 21:40
Hallo Tim, zunächst mein herzliches Beileid. Wenn Ihre Frau Leistungen von dritter Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Sozialamt o.ä.) erhalten hat, wird auf die Nachzahlung zunächst Erstattungsanspruch geltend gemacht. Den Restbetrag erhalten Sie als Witwer. Wurden keine Leistungen gezahlt und kein Erstattungsanspruch geltend gemacht, erhalten Sie den vollen Nachzahlungsbetrag. Beantragen Sie unter Vorlage der Heirats- und Sterbeurkunde umgehend bei der Post das Sterbeüberbrückungsgeld (3 Monate volle Rente v. Okt. - Dez.) UND bei der DRV die Witwerrente. Bei der Post liegen entsprechende Formulare für das Sterbeüberbr.Geld auf, die direkt kostenfrei an den zuständigen Postrentendienst weitergeleitet werden. Für die Witwerrenten-Antragstellung können Sie sich unter www.deutsche-rentenversicherung.de die entsprechenden Antragsvordrucke runterladen (ausfüllen) und an die DRV senden ODER Sie vereinbaren direkt bei der DRV einen Antragstermin. Beratungsstellen finden Sie unter nebenstehendem Link. Alles Gute, mfG Rosanna.
Wolfgangam 13.10.2009 | 21:32
Hallo Tim, > Habe ich (...) einen Anspuch auf dieses Geld ? ja, als so genannter Sonderrechtsnachfolger (ist so was Ähnliches wie die Erbfolge, aber ein vorrangiges Recht auf Sozialleistungen. Nachzulesen: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb01/sgb01x56.htm Der Ehegatte ist erster Anspruchsberechtigter, 'wenn er zum Zeitpunkt des Todes der verstorbenen Rentenberechtigten mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat'. Hatte Ihre Frau während des rückwirkend festgestellten Rentenanspruchs andere Sozialleistungen bekommen (evtl. Krankengeld), findet vorher eine Verrechnung statt, ggf. geht dann die Nachzahlung komplett an eine andere Stelle. Im ungünstigsten Fall bleiben nur die zu viel einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die nicht mehr erlebten Tage im Sterbemonat übrig. Im Normalfall sollte das automatisch und spätestens mit dem Witwerrentenantrag seitens der DRV geprüft/geklärt werden. Evtl. werden Sie auch schon vor diesem Antrag in dieser Sache angeschrieben. Gruß w.
-_-am 14.10.2009 | 10:05
"Beantragen Sie unter Vorlage der Sterbeurkunde umgehend bei der Post das Sterbeüberbrückungsgeld (3 Monate volle Rente v. Okt. - Dez.) UND bei der DRV die Witwerrente. Bei der Post liegen entsprechende Formulare auf, die direkt kostenfrei an den zuständigen Postrentendienst weitergeleitet werden." Aus "der Post" wurde die "Deutschen Post AG" und nun nennt sich der "Postrentendienst" seit der Privatisierung "Niederlassung Renten Service". Die Heiratsurkunde benötigen Sie für den Antrag nicht, weil auf der Sterbeurkunde vermerkt ist: "War verheiratet mit ..." Wichtig sind aber die Kontoangaben mit BIC und IBAN, da der Renten Service nach dem SEPA-Verfahren arbeitet. Alle wichtigen Informationen über den Renten Service der Deutschen Post AG und Weblinks zu den Formularen: http://de.wikipedia.org/wiki/Renten_Service Siehe Weblinks ganz unten. Der Rentenantrag muss dann zusätzlich gestellt werden! Den Rentenantrag selbst auszufüllen geht zu 99% schief. Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort wird der Antrags am Bildschirm aufgenommen und Sie müssen nur unterschreiben. Für Terminvereinbarung siehe Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Dort sagt man Ihnen, was Sie alles mitbringen müssen.
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