Ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Auf die Hinterbliebenenrente wird jedoch Einkommen angerechnet. Einzelheiten können der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" entnommen werden. Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.
Bezüglich der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft.