Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wittwerrente

von Paula27.08.2009 | 13:12
1361 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Ich habe eine Frage. Mein Mann und ich beide über 70 und beide Gesetzlicherentenbezieher wobei mein Mann auch noch eine Rente von der Berufsgenossenschaft bezieht. wir möchten nun wissen wenn einer von uns verstierbt, bekommt der überlebende trotz eingener Rente auch Wittwerrente? Gilt dies auch für die BG Rente? Vielen Dank für Ihre Mühe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Auf die Hinterbliebenenrente wird jedoch Einkommen angerechnet. Einzelheiten können der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" entnommen werden. Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.

Bezüglich der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft.

1 Antworten

F U Nam 27.08.2009 | 14:03
Hallo, grundsätzlich erhält der Überlebende eine Hinterbliebenenrente. Hierbei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten: a) sollten beide Versicherte vor 1936 geboren sein, konnte damals eine Erklärung bei der RV abgeben werden, dass das alte Hintebliebenenrecht anrechnung findet b) BG-Renten werden gebenenfalls auf die Hinterbliebenerente angerechnet, sowie auch eigene Renten aus der gesetzl. Rentenversicherung, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten c) das Hinterbliebenrecht hat sich ab dem 01.01.2002 verändert, für Versicherte die danach geheiratet haben (und / oder beide nach dem 01.01.1962 geboren sind) gelten andere Prozentsätze bei der Hinterbliebenenrentenberechnung (nur noch 55 % anstatt 60%) und Anrechnung weiterer Einkommen ( z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinseinkünfte). Weitere Informationen können Sie aber auch bei einer Beratungsstelle in ihrer Nähe erfahren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026