Hallo Gudrun,
für die Einkommensanrechnung ist Ihr Bruttogehalt zuzüglich des Kinderzuschlages zu berücksichtigen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Diese werden in dem Vordruck, den Sie bei Ihrer Dienststelle abgeben müssen, aber auch gesondert erfragt. Sonderzahlungen werden zu 1/12 bei dem monatlichen Einkommen berücksichtigt.
Wie schon von anderen Usern erwähnt, sollten Sie bei Ihren Überlegungen, inwieweit Sie Ihre Arbeitszeit redzuieren wollen, einbeziehen, dass der Bruttobetrag zunächst in einen Nettobetrag umgerechnet wird und außerdem ein erhöhter Freibetrag zugrunde zu legen ist, wenn Sie ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen.
Lassen Sie sich in einer unserer Auskunft- und Beratungstelle oder beim Versicherungsamt Ihrer Stadtvewaltung mit Ihren konkreten Einkommensdaten beraten.