Hallo nohhh15,
selbstverständlich kann auch eine pensionierte Beamtin als Hinterbliebene eines in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Ehepartners eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die Höhe der Witwenrente wird jedoch letztlich durch die Anrechnung Ihrer Pension (Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes) ggf. eingeschränkt. Die Grundzüge der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten werden in der Broschüre „Hinterbliebener - soviel können Sie hinzuverdienen“ erläutert, welche Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=18
herunterladen können.