Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen angerechnet. Wobei es ein Freibetrag von z. Zt. 701,18 EUR gibt. Jeder EUR der darüber hinausgeht wird zu 40% auf die WW-RT angerechnet. Z. Bsp.: eigene Rente 800,- EUR , von den 100,- EUR (vereinfacht) über der Freigrenze gehenden Betrag werden 40,- EUR auf die WW-RT angerechnet, die WW-RT wird also um 40,- EUR gekürzt.
Wenn die eigene Rente die Freigrenze nicht übersteigt wird die WW-RT nicht gekürzt.
Die Betriebsrente wird nicht auf die WW-RT angerechnet.