Witwen- und Halbwaisenrente ins Außer-EU-Ausland

von
Kalle

Hatte gerade den Fall wo ein in Thailand lebender pülötzlich verstarb und es sehr mühsam war Daten und Infos zu besorgen, dass seine Ehefrau an die ihr zustehende Witwenrente kam.

Ich bin Rentner und lebe mit meiner Frau auch in Th und möchte es meiner Frau erleichtern zu ihrem Recht zu kommen, wenn mir mal plötzlich was passiert.

Welche Formulare (Nummern) muß meine Frau für Witwen und Halbwaisenrente ausfüllen im Falle des Falles und welche zusätzlichen Dokumente müssen mit eingereicht werden?

ich weiß dass sich die Formulare öfters ändern, aber wenn sie einen Satz von mir ausgefüllt hat, dann hat sie wenigstens alle Infos und braucht die Daten nur noch in ein evtl neues Formular übertragen.

von
W*lfgang

Hallo Kalle,

hier sind immer die aktuellen Formulare erhältich:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Witwenrente.html

Es reicht zunächst der R500, R660, R810. Im Ausland ist die dtsch. Botschaft verpflichtet, hier Hilfe anzubieten. Die Vordrucke können natürlich auch direkt an Ihre DRV geschickt werden.

Unterlagen:
- Nachweis der eigenen Personalien
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- GebUrkunde eines Kindes (Elterneigenschaft)
- Bank: BIC + IBAN
- eigene RentenNR. (falls vorhanden)
- eigene Steuer ID Nr. (falls vorhanden)
- Einkommensnachweis (falls eigenes Einkommen vorhanden)
- GebUrkunden aller Kinder und Vordruck V800 (falls 'neues' Recht gilt) - sofern Erziehungszeiten in D vorliegen.

Im Endeffekt reicht ein einfaches Schreiben der 'künftigen' Witwe an die DRV "Ich will Witwenrente haben", das bringt das Verfahren ingang.

Gruß
w.

von
Kalle

Herzlichen Dank! Es ist altes Recht. Heiratsdatum: 28.12.2000. Das Kind ist nicht mein leibliches. Ich habe es nur nach thailändischem Recht adoptiert. Da es aber von Kleinkind an mit uns lebt und ich auch ausschließlich für den Unterhalt aufgekommen bin ist es Halbwaisen-Rente berechtigt. Leiblicher Vater unbekannt, also aus dieser Richtung kein Unterhalt.

von
-

Ich beziehe mich auf den Beitrag von W*lgang, der die Antwort bereits gut zusammen gefasst hat.

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