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Witwen- /Waisenrente ins Ausland

von Hai16.02.2009 | 09:34
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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mein Vater war vietnamesischer Staatsbürger und hat bis zuletzt seit Jahrzehnten in Deutschland gearbeitet und die üblichen SV-Abgaben bezahlt. Ich würde gerne wissen in wie weit seiner Frau und seiner 4-Jährigen Tochter, die in Vietnam leben, eine Witwen- und Waisenrente zustehen und was es dabei eventuell zu beachten gibt. Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Ehe bestand zum Zeitpunkt des Todes und der Versicherte hat die allgemeine Wartzeit erfüllt, d.h. er hat z.B. mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet) besteht ein Anspruch auf Witwenrenten. Auch der Anspruch auf Waisenrente dürfte laut der Anfrage bei einer vierjährigen Tochter des Versicherten erfüllt sein.

Diese Ansprüche bestehen auch bei dem geschilderten Sachverhalt, dass der Versicherte vietnamesischer Staatsangehöriger war und die Hinterbliebenen in Vietnam leben. Jedoch werden die Rentenansprüche nur zu 70 % aus den in Deutschland zurückgelegten Beitragszeiten berechnet.

Hinsichtlich der Antragstellung kann auf den vorhergehenden Eintrag verwiesen werden. Der Antrag kann in Vietnam bei einer amtlichen deutschen Vertretung gestellt werden. Er kann aber auch durch einen Bevollmächtigten in Deutschland gestellt werden. Für den Anspruch sind zudem entsprechende Nachweise für die Voraussetzungen vorzulegen (Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Eheschließung), soweit diese nicht bereits vorliegen.

1 Antworten

-_-am 16.02.2009 | 10:28
Der Antrag auf Hinterbliebenenrente kann über eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Bevollmächtigten in Deutschland gestellt werden. Sofern Sie die Antragstellung in Deutschland erledigen möchten, wenden Sie sich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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