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Witwen-/Witwerrente

von Witwen-/Witwerrente06.02.2007 | 17:06
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5 Antworten

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Mich würde interessieren wie die Anrechnung der eigenen Einkünfte auf die Witwen-/Witwerrente erfolgt. Wird die Bruttorente (vor Abzug von KV und PV), oder die Nettorente (nach Abzug) zur Berechnung herangezogen.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 06.02.2007 | 17:16

Die Bruttorente. Man könnte nun bei entspr. Berücksichtigung (§ 97 SGB VI) von insoweit anrechenbarem Einkommen (§ 18a,b SGb IV) darin auch Vorteile sehen - weil sich doch damit auch die Höhe der Anteile zur KV und PV entsprechend verringert ...:-)

Der derzeit geltende Freibetrag für die Witwenrente beträgt 689,83 Euro/Monat. Das diesen Betrag - auf die Witwenrente anrechenbare - übersteigende(Netto)Einkommen wird dann zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

Wie man die entspr. anrechenbaren Einkunftsarten auf eine Witwenrente auf das Netto pauschaliert, wäre der Vorschrift § 18 b Sozialgesetzbuch IV zu entnehmen. Zu finden auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de

MfG

Moderatoren-Antwortam 09.02.2007 | 14:44

Es verbleibt bei den zuvor getroffenen Ausführungen.

MfG

3 Antworten

Witwen-/Witwerrenteam 06.02.2007 | 22:14
Ich habe vergeblich nach einem genauen Berechnungsschema gesucht. Einzig bei Wikipedia habe ich unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung eine einigermaßen plausible Berechnung gefunden. Nachstehend habe ich ein Beispiel konstruiert, dieses basiert auf den Bruttorenten. Person1 Person2 1500,00 1000,00 Brutto-Rente 0150,00 0100,00 KV/PV 10% 1350,00 0900,00 Netto 0600,00 0900,00 60% Witwe 0810,07 0310,07 Brutto abzgl 689,93 0324,03 0124,03 Anrechnung 40% 0275,97 0775,97 Witwen-Rente Brutto 0027,60 0077,60 KV/PV 10% 0248,37 0698,37 Witwen-Rente Netto 1598,37 1598,37 Netto-Rente Gesamt 1775,97 1775,97 Brutto-Rente Gesamt Stimmt meine Berechnung, wenn ja, warum wird dann Erwerbseinkommen auf 60% des Brutto pauschaliert. Wird bei Rentenbezügen kein Abzug von KV/PV und Steuer berücksichtigt ?
Schiko.am 06.02.2007 | 22:48
Sie sind mir mit ihrer ausrechnung vorausgeeilt. Auch ich halte nichts von hinweisen wo was steht, wenn es darauf ankommt, personenbezogen, fakten zu erfahren Bin ja amtsbekannt-meist nicht beliebt- für muster- ausrechnungen- die man ja mit eigenen beträgen aus- schmücken kann. Nehme mal eine 60%ige bruttorente von 800 euro an. Eigenes einkommen, ebenfalls rente, von 1.690 netto. 1.690 gemindert um 690 ( das 26,40 fache aus 26,13 RW.) 0.690 ( 689, 83) verbleiben anrechnungspflichtig 1.000 mit 40% = 400 euro auf die witwenrente von 800 euro brutto, nunmehr, 400 euro brutto. Naturgemäß werden beiträge für KV./Pfl. versicherung aus nur 400 euro bruttorente berechnet. Die eigene rente, brutto oder netto, wird dadurch nicht be- einflusst. Mit freundlichen Grüßen.
Mam 07.02.2007 | 07:55
Sie müßen den Freibetrag (689,83) von der NETTO-Rente abziehen (also nach Abzug KV/PV). In Ihrem Beispiel also von den 1350 EUR bzw. 900 EUR). 1.) 1350 - 689,83 = 660,17 660,17 x 40 % = 264,07 EUR anzurechnen W-Rente : 600 - 264,07 = 335,93 335,93 - KV/PV = 302,34 EUR Netto-Renten : 1350 + 302,34 = 1652,34 EUR 2.) 900 - 689,83 = 210,17 210,17 x 40% = 84,07 EUR anzurechnen. W-Rente : 900 - 84,07 = 815,93 815,93 - KV = 734,34 Netto-Renten : 900 + 734,34 = 1634,34 EUR
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