Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Bruttorente. Man könnte nun bei entspr. Berücksichtigung (§ 97 SGB VI) von insoweit anrechenbarem Einkommen (§ 18a,b SGb IV) darin auch Vorteile sehen - weil sich doch damit auch die Höhe der Anteile zur KV und PV entsprechend verringert ...:-)
Der derzeit geltende Freibetrag für die Witwenrente beträgt 689,83 Euro/Monat. Das diesen Betrag - auf die Witwenrente anrechenbare - übersteigende(Netto)Einkommen wird dann zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
Wie man die entspr. anrechenbaren Einkunftsarten auf eine Witwenrente auf das Netto pauschaliert, wäre der Vorschrift § 18 b Sozialgesetzbuch IV zu entnehmen. Zu finden auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de
MfG
Es verbleibt bei den zuvor getroffenen Ausführungen.
MfG
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.