Zitiert von: Marlies
Das habe ich vor 10 Jahren bereits gemacht. Da wurde mir gesagt, ich könnte nur Auskünfte über meine Erwerbsrente bekommen. Zu den Witwenbezügen könnte keine Auskunft erteilt werden!
Unsinn! In Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch Auskünfte über die Erwerbsminderungsrente hinaus gegeben. Wäre sonst auch ein bisschen eintönig.
Ergänzend: Die Ausgangsfrage dreht sich nicht um Witwenrente, sondern hauptsächlich um Witwenpension (Landesamt für Bezüge!) und etwaige Anrechnungen.
> @Marlies: ob meine Zusatzversorgungskasse bei meinen Witwenbezügen und der evtl.Altersrente mit angerechnet würde.
...etwas unübersichtliche Fragestellung ;-) Daher im Detail:
Auf die Altersrente selbst wird weder die eigene Zusatzversorgungsleistung (VBL, KZVK?), noch die Witwenpension angerechnet. Hier werden nur als Hinzuverdienst erwartete Einkünfte (Beschäftigung/Tätigkeit) anzurechnen sein - eigene Zusatzversorgungen/abgeleitete Hinterbliebenenversorgungen zählen nicht zum 'Einkommen'.
Die Frage ist eher umgekehrt zu stellen: Was wird als eigenes Einkommen auf die Witwenpension angerechnet.
Nach Bundesbeamtenversorgungsgesetz werden eigene Renten grundsätzlich nicht auf die Witwenpension angerechnet:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html - hier Abs. 3 Nr. 2
(Landesrechtliche Regelungen werden 1:1 sein.)
Rechtssicher erfährt man das über die Dienststelle/Ihr Landesamt für Bezüge, die die Witwenpension leistet - die Berater der DRV zucken hier zurecht zurück/sind bei solchen Auskünften außen vor (völlig fremder nicht zu beratender Rechtsbereich), können höchstens eine 'Ahnung' als Hinweis geben mit der Empfehlung, das unmittelbar mit dem Leistungszahler direkt/selbst zu klären – was letztendlich auch eine zielführende Auskunft ist :-)
Gruß
w.