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Witwen/er Rente

von wischi04027.01.2008 | 16:17
1315 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, meine Frau bekommt 200.-€ netto Rente geb. vor 1962. ich bekomme 2009 ca. 1600.-€ netto Rente. ich bitte um eine kurze Aufrechnung bei einer Witwen bzw. Witwer Rente. Danke im Voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo User,

den beiden Antworten der anderen Usern ist nichts hinzuzufügen. Sehr gut gemacht.

Vielleicht noch eine kleine Anmerkung: Ihr dezenter Hinweis auf das Geburtsjahr von Ihrer Ehefrau veranlasst mich zu der Bemerkung, dass in Ihrem Falle das sogenannte "Alte Recht" Anwendung findet, sofern Sie bereits vor dem 01.01.2002 geheiratet haben.

M.f.G

3 Antworten

Schiko.am 27.01.2008 | 20:07
Mir ist schon klar, was sie im falle eines falles wissen wollen. Grundsätzlich sollte man immer die bruttorenten nennen. Fakt aber ist: Für den fall, dass sie vor ihrer nicht mehr leben, bekommt ihre frau 60% ihrer 2009 geltenden bruttorente. Bei nur 200 nettorente der frau wird der anrechnugs- freie betrag von 693,53 weit unterschritten. Umgekehrt aber, provitieren sie vom tode ihrer frau- dies ist nur finanziell beleuchtet- überhaupt nichts. Einmal angenommen, es sind 250 brutto stellt sich dies so dar: Eigenes nettoeinkommen, in 2009 mit 1600 ge- nan nt: 1600,00 minus 694,-- verbleiben anrechnungs- pflichtig ./.694,00 ------------- 0906,00 hiervon 40% 362 euro anrechnungs- pflichtig. Bleibt von 250 nichts mehr übrig. Hoffe, das richtige getroffen zu haben. MfG.
Wolfgangam 28.01.2008 | 08:48
> Umgekehrt aber, provitieren sie vom tode ihrer frau- dies ist nur finanziell beleuchtet- überhaupt nichts In den ersten 3 Monaten erhalten Sie 100 % der Witwerrente, da keine Einkommensanrechnung erfolgt. Erst ab 4. Monat wird, wie von 'schiko' beschrieben, gerechnet - die Witwerrente auf 0 EUR festgesetzt.
wischi040am 30.01.2008 | 16:03
An alle die geantwortet haben. Danke
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