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Witwengeld

von delano21.07.2008 | 14:59
1276 Ansichten
4 Antworten

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Als mein Stiefvater 2003 verstarb, erhielt meine Mutter auf Grund der Tatsache das sie mit meinem Stiefvater 10 Jahre zusammen war und 1 1/2 Jahre verheiratet war immerhin die Hälfte des Witwengeldes, beide waren zu der Zeit bereits Rentner. Die Bezirksfinanzdirektion München lehnte aber einen Versorgunganspruch vollkommen ab. Aus vielerlei Gründen. Mein Rechtsanwalt erklärte mir die einzige Möglichkeit dagegen vorzugehen wäre gegen den Staat Bayern zu klagen, da es gegen das Gleichbeahndlungsgesetz verstosse. Die Chancen wären gering. Also gabe ich eine Petition ein, die ebenfallsnicht geholfen hat, da die Prüfstelle meiner Ansprüche wieder die selbe Stelle bei der BFD war, die von vorneherein die Ansprüche bagelehnt hatte. Gibt es noch heute 2008 irgendeine Möglichkeit von der BFD die Hälfte des Witwengeldes für meine Mutter zu erhalten, wie es die Ärztevesorgung es bereits seit 2003 tut. Weiss jemand irgenwelche Stellen an die man sich wenden kann? Oder hatte jemand schon ähnliche Probleme mit der BFD? Für eine rasche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider kann ich zum Beamtenversorgungsgesetz keine fundierte Auskunft geben. Vielleicht wenden Sie sich an die BFD.

3 Antworten

Rosannaam 21.07.2008 | 15:33
Ich weiß nicht, ob Ihnen hier im Forum zur GESETZLICHEN Rentenversicherung jemand helfen kann.
pro-fess-oram 21.07.2008 | 15:43
Offenbar handelt es sich um ein Problem aus dem Beamtenversorgungsgesetz. Wenn jemand einen Ruhestandsbeamten heiratet kann dadurch kein Anspruch auf Witwenversorgung entstehen. Leider kann ich Ihrer Mutter keine Hoffnung auf mehr Geld machen. Ich glaube diese Regelung wurde bereits mehrfach gerichtlich überprüft.
pro-fess-oram 21.07.2008 | 15:59
§19 und § 22 Beamtenversorgungsgesetz!!
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