Hallo
in wieweit wird eine Altersrente aus eigener Beschäftigung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Witwengeld (= Hinterbliebenenversorgung von einem verstorbenen Beamten) verrechnet?
Erfolgt eine Anrechnung des Witwengeldes auf die Altersrente ODER eine Anrechnung der Altersrente auf das Witwengeld; dies unter der Voraussetzung, dass die Altersrente ohne Abschläge in Anspruch genommen wurde?
Wenn eine Anrechnung erfolgt, ist dies dann landesspezifisch? Ich frage speziell für das Saarland.