Hallo Gegenseitige Anrechnung,
die eigene Altersrente wird unabhängig vom Witwengeld in bisheriger Höhe weitergezahlt.
Unter folgendem Link finden Sie das Merkblatt der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes:
https://www.rzvk-saar.de/jfs/getform/Rentenanrechnung_rgk_PDF/000-001/M03_Rentenanrechnung.pdf
Unter Ziffer 2.1 ist dort aufgelistet, dass bei Witwen Renten aus eigener Beschäftigung (Altersrente) nicht zu den auf das Witwengeld anzurechnenden Leistungen gehören.