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Experten-Antwort

Witwengeld vs Altersrente (DRV)

von Gegenseitige Anrechnung27.11.2018 | 11:23
136 Ansichten
2 Antworten

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Hallo in wieweit wird eine Altersrente aus eigener Beschäftigung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Witwengeld (= Hinterbliebenenversorgung von einem verstorbenen Beamten) verrechnet? Erfolgt eine Anrechnung des Witwengeldes auf die Altersrente ODER eine Anrechnung der Altersrente auf das Witwengeld; dies unter der Voraussetzung, dass die Altersrente ohne Abschläge in Anspruch genommen wurde? Wenn eine Anrechnung erfolgt, ist dies dann landesspezifisch? Ich frage speziell für das Saarland.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gegenseitige Anrechnung,

die eigene Altersrente wird unabhängig vom Witwengeld in bisheriger Höhe weitergezahlt.

Unter folgendem Link finden Sie das Merkblatt der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes:

https://www.rzvk-saar.de/jfs/getform/Rentenanrechnung_rgk_PDF/000-001/M03_Rentenanrechnung.pdf

Unter Ziffer 2.1 ist dort aufgelistet, dass bei Witwen Renten aus eigener Beschäftigung (Altersrente) nicht zu den auf das Witwengeld anzurechnenden Leistungen gehören.

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1 Antworten

senf-dazuam 27.11.2018 | 11:47
die eigene Altersrente wird als Einkommen gewertet und daher das Witwengeld ggf. gekürzt. Siehe https://www.saarland.de/67847.htm
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