Am zielführensten wäre es wenn sich Ihre Bekannte den Bescheid und die Einkommensanrechnung in der nächsten Beratungsstelle der DRV erklären ließe. Dort kann man Rückfragen stellen und alle Klarheiten sind beseitigt.
Folgendes scheint klar zu sein: seit 1986 gibt es die Einkommensanrechnung, wenn es um einen Bescheid aus 1991 geht, ist der Tod wohl ca. 1991 eingetreten. Somit ist Einkommen grundsätzlich anzurechnen.
Aus heutiger Sicht liegt der Freibetrag des eigenen Einkommens (bis zu dem die Witwenrente nicht gekürzt wird) bei ca. 725 €.
Das Nettoeinkommen der Witwe liegt also knapp 600 € über dem Freibetrag; somit wäre die errechnete Witwenrente um 40% dieses Wertes also um etwa 240 € zu kürzen.
(1991 als es noch DM gab waren die Werte natürlich anders).
Was der Mann 1991 verdiente sagt gar nichts aus, es kommt darauf an wie lange und wie hoch er insgesamt versichert war, der Verdienst kurz vor dem Tod spielt keine Rolle.
Sie sehen also der Weg zur pers. Beratung ist ratsam, bevor man hier im Forum "rumeiert".
Und sehen Sie es dem Experten nach, dass er aus dem verwendeten Begriff "Witwengeld" geschlossen hat, es ginge gar nicht um eine Witwenrente der DRV - da hat er/sie sich auf eine falsche Fährte führen lassen.
Aber seis drum: Fehler macht jeder :)