Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Witwenneuberechnung bei ALG 1

von Klaus25.11.2008 | 14:25
1127 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe folgende Frage und zwar: Ich beziehe eine große Witwenrente (60%)und so wie es aussieht, werde ich zum 30.09.2009 mit 61,5 Jahren arbeitslos. Kann ich die Witwenrente bei Arbeitslosigkeit sofort neu berechnen lassen? Und wie wird das Arbeitslosengeld auf die Witwenrente angerechnet? Im Moment wird mein Bruttojahreseinkommen pauschal mit -40% berechnet. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. MfG Klaus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie denken richtig.

6 Antworten

Klausam 25.11.2008 | 16:10
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Antwort und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde das für mich bedeuten, dass ich bei Eintritt der ALG die Witwenrente sofort neu berechnen lassen muss und da mein "Einkommen" ( Arbeitslosengeld ) ja weit unter 10% meines bis jetzt berücksichtigtens Einkommen liegt, wird die Witwenrente ab der Arbeitslosigkeit sofort berücksichtigt und nicht erst zum 1. Juli. Oder denke ich jetzt falsch? MfG Klaus
Klausam 25.11.2008 | 16:35
Hallo Experte, besten Dank für Ihre Antworten, Sie haben mir sehr geholfen. Nochmals besten Dank. MfG Klaus
Wolfgangam 25.11.2008 | 16:33
Hallo Klaus, füllen Sie vorsorglich gleich den Vordruck R660 aus, vom Arbeitgeber R665 bescheinigen lassen. Daneben reicht ein formloses Anschreiben 'Bitte um Neuberechung ab ...' oder der Gang in die nächste Beratungsstelle. Gruß w.
Klausam 25.11.2008 | 18:48
Hallo Wolfgang, danke für deine Info, allerdings weiss ich nicht, was der Vordruck R660 bzw. R665 sind, ich werde mich aber schlau machen. MfG Klaus
Paulaam 25.11.2008 | 18:58
Hallo Klaus, gehen Sie mal hier unten auf der Seite auf Deutsche Rentenversicherung, klicken Sie dort "Formulare" an und dann über die Suchfunktion die RXX Paula
Wolfgangam 25.11.2008 | 19:12
Hallo Klaus, oder direkt zu den R...-Vordrucken: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026