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Experten-Antwort

Witwenrente

von Witwe20.12.2018 | 12:36
105 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme zur Zeit eine Witwenrente, aber gekürzt da mein Verdienst zu hoch ist. Nun werde ich zum 01.05.2019 meine Altersrente beantragen, welche mehr als 10% geringer ist als mein jetziger Verdienst. Ist es ausreichend auf meinem Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass auch ab diesem Zeitpunkt meine Witwenrente neu berechnet werden soll? Beide Renten werden vom gleichen Rententräger gezahlt. Oder muss ich noch ein extra Schreiben verfassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Witwe,

wir empfehlen Ihnen, die Änderungen in den Einkommensverhältnissen, die ausschließlich die Witwenrente betreffen, nicht in den Antrag auf Altersrente aufzunehmen. Teilen Sie diese bitte mit einem kurzen "freien" Schreiben unter Angabe der Versicherungsnummer Ihres verstorbenen Ehegatten (= Versicherungskonto, aus dem die Witwenrente gezahlt wird) dem RV-Träger mit.

Bitte geben Sie in dem Schreiben auch an, ob bzw. welche weiteren Einkünfte neben der Altersrente erzielt werden.

Die Höhe der Versichertenrente wird maschinell an das Hinterbliebenenrentenkonto gemeldet.

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3 Antworten

Besserwisseram 20.12.2018 | 14:59
Warum so umständlich wenn es auch einfach ginge. Deutschland schei.... sich tot mit Papier. Wenn die Witwe im Rentenantrag angeben würde dass außer ihrer Rente keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, sollte es doch problemlos sein die Witwenrente neu zu berechnen. Aber bei uns muss es immer Umständlich gemacht werden und die RV Träger stöhnen wegen Überlastung.
W*lfgangam 20.12.2018 | 23:09
Zitat von Besserwisser anzeigenausblenden
...es geht um Vorjahr und Monat ab Rentenbeginn/bei Einkommensänderung, um Einkünfte des Vorjahres (die ggf. bei der letzte Abfrage noch nicht existent/bekannt waren), um den Vergleich ab Rentenbeginn Altersrente. Sie nun noch auf die Unterschiede 'altes/neues' Hinterbliebenenrecht hinzuweisen, was dann aktuell alles anzurechnen wäre/in die Vergleichsberechnung mit einzufließen hat – geschweige denn den wesentlichen Unterschied zwischen profaner Erklärung und _Nachweis_ zu erläutern ...ach, rollen Sie doch weiter Blatt für Blatt ab, und Ihr kleines Imperium des *Scheiß-Wissens erfüllt seinen Zweck - für Ihre Bedürfnisse ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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