Hallo Witwe,
wir empfehlen Ihnen, die Änderungen in den Einkommensverhältnissen, die ausschließlich die Witwenrente betreffen, nicht in den Antrag auf Altersrente aufzunehmen. Teilen Sie diese bitte mit einem kurzen "freien" Schreiben unter Angabe der Versicherungsnummer Ihres verstorbenen Ehegatten (= Versicherungskonto, aus dem die Witwenrente gezahlt wird) dem RV-Träger mit.
Bitte geben Sie in dem Schreiben auch an, ob bzw. welche weiteren Einkünfte neben der Altersrente erzielt werden.
Die Höhe der Versichertenrente wird maschinell an das Hinterbliebenenrentenkonto gemeldet.