Hallo frageundantwort,
Stichtag für die Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente ist immer der 01.07. Da wird das Einkommen aus dem Vorjahr (mtl. Durchschnittswert) mit dem aktuellen Monatseinkommen im Juli verglichen (auch hier etwaige erwartete Sonderzahlungen gezwölftelt oben drauf).
Ist das so ermittelt Juli-Einkommen um mind. 10 % unter dem Durchschnittswert des Vorjahres, wird hier das kleine Einkommen für die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente für die nächsten 12 Monate berücksichtigt - dafür müssen Sie nicht permanent Ihr Monatseinkommen nachweisen ...zum nächsten 01.07. geht das Spiel/Einkommensanrechnung wieder von vorne los – so dass auch dann für den abgelaufen Zahlungszeitraum Nachforderungen wg. 'zu hoher' Einkünfte möglich sind .
Sollte allerdings Ihr Einkommen nochmal um ü10 % in den nächsten 12 Monaten sinken, beantragen Sie umgehend eine Neuberechnung der Witwenrente.
Gruß
w.