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Experten-Antwort

Witwenrente

von Marion04.10.2010 | 13:25
9817 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, vielleicht weiß jemand von Ihnen die Antwort: Mein Mann (63) bezieht eine vorgezogene Altersrente von 1280 € brutto. Ich 60 habe Rentenanwartschaften bis jetzt von 1250 € brutto erarbeitet. Wir waren von 1971 bis 1976 verheiratet, sind dann geschieden worden und haben 2007 wieder geheiratet. Wie errechnet sich die Witwen-/Witwerrente Gilt noch das alte Recht oder das neue (55 oder 60%) Hinzurechnung ja oder nein. Es wäre schön, wenn jemand von Ihnen sich mit der schwierigen Lage auskennen würde. Herzlichen Dank

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion,

da Ihre zweite Ehe nach 2001 geschlossen wurde, gilt für Sie das "neue" Recht. D.h., Ihrer große Witwenrente wird ein Rentenartfaktor von 0,55 zugrunde gelegt.

Die Rente wird auf der Basis der persönlichen Entgeltpunkte Ihres Ehemannes errechnet.

Falls Sie neben der Witwenrente noch andere Einkommen beziehen, können diese Ihre Witwenrente mindern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion,

den ungefähren Bruttorentenbetrag der Witwerrente können Sie ermitteln, indem Sie die Ihnen derzeit zustehende volle Erwerbsminderungsrente mit 0,55 multiplizieren. Die Ihnen zustehende Erwerbsminderungsrente finden Sie in Ihrer letzten Renteninformation.

Ich nehme an, dass in Ihrem Versicherungskonto bereits die Kindererziehungszeiten für Ihre Tochter gutgeschrieben sind. Damit wurden diese Zeiten bereits bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt. Einen Witwerrentenzuschlag würde es nur dann geben, wenn die Erziehungszeiten nicht bei Ihnen, sondern bei Ihrem Mann anzurechnen wären.

Da die Rente Ihres Mannes (1280 EUR brutto) den Freibetrag i. H. von 718,08 EUR (637,03 EUR im Beitrittsgebiet) übersteigt, wird die Witwerrente um ca. 150 EUR (190 EUR im Beitrittsgebiet) gekürzt. Falls Ihr Mann weitere Einkommen hat, könnte es zu höheren Abzügen kommen.

Außerdem werden sicher noch Beiträge zur Kranken-/ Pflegeversicherung abgezogen.

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3 Antworten

W*lfgangam 04.10.2010 | 20:59
Hallo Marion, zwar gilt für Sie das neue Hinterbliebenenrentenrecht (sh. Experte), doch kann sich rechnerisch auch ein höherer Wert als nur 55 % ergeben - dann, wenn Sie eigene Kinder im Rentenkonto anerkannt bekommen haben, dafür gibts 'Zuschläge' bei der Witwenrente. Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle, dort wird man 'spitz' Ihren möglichen Hinterbliebenenrentenanspruch errechnen können , auch unter Berücksichtigung ggf. weiterer Einkünfte, die das neue Recht einbezieht. Gruß w.
Marionam 05.10.2010 | 08:05
Guten Morgen Experten, vielen Dank für die Auskünfte. Ja, wir haben eine gemeinsame Tochter. Aber, wie schon erwähnt, bezieht mein Mann bereits Rente 1280 € und - gehe ich von dem Rentenfall aus, dass er Witwerrente bekommt und ich einen Rentenanspruch von 1250 € hätte, wie würde es sich dann rechnen? Vielen Dank für Ihre Mühe Marion
Marionam 05.10.2010 | 14:08
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich arbeite noch und wir haben noch jede(r) eine Betriebsrente und mein Mann eine Unfallrente. Vielen Dank nochmal und herzliche Grüße Marion
Deutsche Rentenversicherung
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