Hallo Marion,
den ungefähren Bruttorentenbetrag der Witwerrente können Sie ermitteln, indem Sie die Ihnen derzeit zustehende volle Erwerbsminderungsrente mit 0,55 multiplizieren. Die Ihnen zustehende Erwerbsminderungsrente finden Sie in Ihrer letzten Renteninformation.
Ich nehme an, dass in Ihrem Versicherungskonto bereits die Kindererziehungszeiten für Ihre Tochter gutgeschrieben sind. Damit wurden diese Zeiten bereits bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt. Einen Witwerrentenzuschlag würde es nur dann geben, wenn die Erziehungszeiten nicht bei Ihnen, sondern bei Ihrem Mann anzurechnen wären.
Da die Rente Ihres Mannes (1280 EUR brutto) den Freibetrag i. H. von 718,08 EUR (637,03 EUR im Beitrittsgebiet) übersteigt, wird die Witwerrente um ca. 150 EUR (190 EUR im Beitrittsgebiet) gekürzt. Falls Ihr Mann weitere Einkommen hat, könnte es zu höheren Abzügen kommen.
Außerdem werden sicher noch Beiträge zur Kranken-/ Pflegeversicherung abgezogen.