Hallo Oli,
bei dem von der DRV Berlin eingeleiteten Rentenverfahren beim ausländischen Rentenversicherungsträger handelt es sich nicht wie von Ihnen vermutet um die Klärung von Zeiten, sondern um die Klärung, ob für Ihre Mutter eventuell noch ein weiterer Hinterbliebenenrentenanspruch aus der polnischen Rentenversicherung besteht. Dieses Verfahren hat den Sinn, einerseits Doppelleistungen zu vermeiden und andererseits aber auch weitere Ansprüche für den Berechtigten festzustellen. Ein Rechtsbeistand ist hierfür nicht erforderlich. Erfahrungsgemäß werden solche Rentenfeststellungsverfahren vom ausländischen Träger relativ zügig bearbeitet.