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Experten-Antwort

Witwenrente

von Carlos03.07.2018 | 08:28
310 Ansichten
4 Antworten

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Mein Partner bezieht eine BU-Rente. Bekomme ich von dieser Rente im Sterbefall die 60 % oder wird die Rente hochgerechnet (EU)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hierfür bitte ich sie eine Probeberechnung bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anzufordern, da für die Berechnung zu viele Faktoren (z. B. Heiratsdatum, Beginn der BU-Rente, Geburtsdatum) eine Rolle spielen.

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3 Antworten

senf-dazuam 03.07.2018 | 10:27
Besteht im Todesfall noch eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft, kann die Witwen- bzw. Witwerrente beantragt werden. Abhängig von Alter und anderen Faktoren gibt es dann eine kleine (25%) oder große Witwer- bzw. Witwenrente. Die große kann abhängig vom Datum der Eheschließung und der GEburtsdaten 60 oder 55% der früheren Rente betragen. Weitere Infos dazu auf den Webseiten der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
Carlam 03.07.2018 | 12:20
Wäre auch interessant, ob eventuelle Abschläge, z.B. 10,8% wegen vorzeitig, auch mit in die Witwenrente gekürzt werden.
Karlam 03.07.2018 | 11:35
Die Frage lautet: Wird die Witwenrente nach der dem Verstorbenen bereits gewährten(geringeren) BU-Rente oder nach der (fiktiven, höheren) EWR berechnet.
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