Witwenrente

von
rechenaufgabe

Hallo,

mein Mann ist verstorben und bis dato habe ich noch keine großen Witwenrente bekommen, wegen zu hohem Verdienst.
Das wird sich demnächst ändern.
Ich habe 3 Kinder die Halbwaisenrente bekommen. Ich würde eine Hinterbliebenenrente von ca. 410,00 € erhalten.
Nehmen wir an:
1400,00 € netto monatlicher Verdienst
450,00 € zusätzlicher Verdienst
2 Kinder leben noch bei mir.

Sehe ich es richtig, dass ich keine Rente mehr bekommen würde?

Danke für Antworten.

rechenaufgabe

von
Klugpuper

Ohne erhöhten Freibetrag wäre wirklich nichts zahlbar, es sei denn denn der Minijob würde ohne Verzicht auf Versicherungspflicht ausgeübt.

Aber im nächsten Bescheid steht dann alles genau erläutert.

von
W*lfgang

Hallo rechenaufgabe,

zur Beurteilung des Freibetrags ist Ihr Brutto-Jahresverdienst erforderlich. Und ob 1, 3, null Kinder bei Ihnen leben, ist bedeutungslos – für den erhöhten Freibetrag kommt es nur auf die Summe der waisenrentenberechtigten Kinder an. Ost/West-Wohnort wäre auch noch nett, sowie 'altes/neues' Hinterblienenrentenrecht, dann kann man Ihnen den Freibetrag sowie die zu erwartende Restzahlung der Witwenrente errechnen.

Allerdings scheinen Sie ja bereits einen Witwenrentenantrag gestellt zu haben, in dem die konkrete Einkommensberechnung vorgenommen worden ist. Sollten sich die Gesamt-Verhältnisse bis heute nicht verändert haben ...welche Änderung erwarten Sie?

Gruß
w.

von
rechenaufgabe

Oh man, habe meinen Mann verloren und werde obendrauf noch zum Sozialfall, falls mir nichts Gescheites einfällt mehr Geld zu verdienen.
Danke Klugpuper (schöner Nick ;))

von
rechenaufgabe

Hallo Wolfgang,

- West
- 55 %
- 28022,00

Es wurde ein Antrag vor 2 Jahren gestellt, aber aufgrund meines Verdienstes gab es keine große Witwenrente. Jetzt gebe ich die Selbstständigkeit auf und deswegen verändern sich meine Einkommensverhältnisse drastisch. :(

von
W*lfgang

Hallo rechenaufgabe,

könnte so aussehen:

28022 – 40 % = 16814 /:12 = 1401 'fiktives' Netto, entspricht wohl ziemlich genau Ihrem tatsächlichem Netto-Zahlbetrag.

Dazu die 270 (auch dem versicherungspflichtigem (!) Minijob) = 1671 Monats-Gesamteinkommen.

Freibetrag für Witwe und 3 Waisen liegt bei 1315 (804 + 3 x 170,52), so das Ihr fiktives Einkommen von 1671 da nur 356 drüber liegt. Davon wieder 40 % = 142, kürzt die Witwenrente somit um diesen Betrag. Wenn der Ausgangsbetrag 410 richtig ist, bleiben somit noch 268 übrig.

Könnte sein – sagte ich schon oben, im Detail erfahren Sie es nur vor Ort und speziell natürlich nur mit dem Rentenantrag/-bescheid.

Gruß
w.

von
rechenaufgabe

Vielen Dank, Wolfgang, für die Mühe.

Gruß r.

von
W*lfgang

Zitiert von: rechenaufgabe
Vielen Dank, Wolfgang, für die Mühe.
Gruß r.
...schlafen Sie gut. Aber fragen Sie im Zweifelsfall lieber 1x mehr hier/besser vor Ort mit allen bekannten Daten nach.

Gruß
w.

von
Sütfeld

Haben zu diesem Thema tatsächlich etwas im Netz gefunden, was ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.In den alten Bundesländern liegt der aktuelle Freibetrag bei 771,14 €, in den neuen Bundesländern sind es 714,12 €. Gibt es außerdem noch Kinder, die einen grundsätzlichen Anspruch auf Waisenrente haben, erhöht sich der Freibetrag um 163,58 € bzw. 151,48 € pro waisenrentenberechtigtes Kind.

Dazu ein einfaches Beispiel: Bei einem Anspruch auf Witwenrente, einem Kind in der Ausbildung und einem eigenen Nettoeinkommen von 1.400 € ergibt sich folgende Rechengrundlage (für Westdeutschland):

Der eigene Freibetrag von 771,14 € wird mit dem für das Kind addiert, so dass man insgesamt auf 934,72 € Freibetrag kommt. Das eigene Nettoeinkommen übersteigt den Freibetrag demnach um 465,28 €. Diese 465,28 € werden nun zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Das heißt: 40% von 465,28 € sind rund 186,11 € – um diesen Betrag wird die Witwenrente also gekürzt.

von
Rentensputnik

Hallo Sütfeld. Schön dass Sie helfen wollen. Es wäre aber besser, wenn Sie im Netz aktuelle Zahlen recherchieren würden. Der aktuelle Freibetrag in den alten Bundesländern liegt, wie auch schon von W*lfgang mitgeteilt bei knapp 804 Euro.

Experten-Antwort

Hallo,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgang an.

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