Hallo Vietnam,
Anspruch auf Witwenrente besteht - unabhängig von der Nationalität und dem Wohnort - wenn die Ehefrau im Zeitpunkt des Todes rechtsgültig mit dem Verstorbenen verheiratet war und der Verstorbene die Mindestversicherungszeit (allgemeine Wartezeit) in der deutschen Rentenversicherung erfüllt hat oder diese als erfüllt gilt.
War die Witwe noch kein Jahr mit dem Verstorbenen verheiratet, wird außerdem geprüft, ob nicht eine sog. Versorgungsehe vorliegt. Bei einer Versorgungsehe würde kein Anspruch auf Witwenrente bestehen.