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Witwenrente

von Erhard31.01.2007 | 11:37
2336 Ansichten
5 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin seit Mai 2003 verwitwet und beziehe die große Witwenrente. Da ich z.Zt. noch berufstätig bin, wird mir diese entsprechend gekürzt. Nun meine Frage: Ich möchte in ca. 1 Jahr meine Berufstätigkeit beenden (werde dann 52 Jahre alt sein). Erhalte ich dann die volle Witwenrente? Oder kann die Rentenversicherung darauf bestehen, dass ich weiter arbeite? Ich möchte mich nicht arbeitslos melden, da ich definitiv nicht mehr arbeiten will. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Aufgabe der Beschäftigung sollten Sie dies der gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen. Bei Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen für die Witwenrente erfolgt die Auzahlung ungekürzt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sofern die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist oder Ihr Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist, handelt es sich bei der Betriebsrente um ein nicht anrechenbares Einkommen.

3 Antworten

Mam 31.01.2007 | 11:46
Sie erhalten dann (sofern) keine weiteren anrechenbaren Einkünfte vorhanden sind die ungekürzte volle Witwenrente. Die Rentenversicherung kann sie nicht zum arbeiten zwingen :-)
Schiko.am 31.01.2007 | 11:42
Eigenes einkommen, ob aus arbeitsverdienst oder einer eigener nettorente kann durchaus zur kürzung einer witwenrente von 55 oder 60% führen. Derzeit bleiben in den alten bundesländern 689,83 anrechnungsfrei ( 26,13 RW. x 26,4 fach). Beträgt also das eigene nettoeinkommen nur mehr 690 €. wird die kürzung der bisherigen witwenrente zurückgenommen. Ist derzeit das anrechnungspflichtige eigene einkommen 1.689,83 werden aus dem übersteigenden betrag 40 % aus 1000 = 400 euro von einer angenommen 800 witwen- rente gekürzt auf €. 400 brutto. Mit freundlichen Grüßen.
Erhardam 31.01.2007 | 12:53
Vielen Dank zunächst für die Antwort. Dazu noch eine weitere Frage: Ich beziehe zusätzlich eine Betriebsrente meines verstorbenen Mannes in Höhe von ca. € 800,-. Ist diese Rentenzahlung anrechnungspflichtiges eigenes Einkommen und führt damit zu einer verminderten Rentenzahlung? Vorab schon einmal recht herzlichen Dank für die Info.
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