Hallo Barbara,
das auf die Witwenrente anzurechnende Einkommen errechnet sich so:
- Erwerbsminderungsrente BRUTTO minus Pauschalabzug i.H.v. 14 % = xxxx
- 450 Euro-Job BRUTTO minus Pauschalabzug i.H.v. 40 % = 270 Euro
=> Summe aus xxx + 270 Euro= yyy (fiktives Netto)
Von dieser Summe yyy wird der Freibetrag i.H.v. 845,59 Euro abgezogen = zzz.
Von zzz werden 40 % errechnet und als Kürzungsbetrag bei der Witwenrente BRUTTO angerechnet.