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Experten-Antwort

Witwenrente

von Besorgter22.10.2016 | 10:29
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28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich mache mir Sorgen um die Zukunft meiner Frau. Ich selber bin an Krebs erkrankt und habe keine Ahnung wann der liebe Gott mich zu sich holt. Meine Frau wird im Dezember 2016 nun 45 Jahre und erzieht noch ein Kind unter 18 Jahren. Falls ich jetzt sterben sollte, bekommt sie dann die kleine ( 25% ) oder die große ( 55% ) Witwenrente. Ich freue mich auf eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zunächst wird im Hinblick auf Ihre Fragestellung unterstellt, dass die Wartezeit für die Witwenrente erfüllt ist und das neue Hinterbliebenenrentenrecht zur Anwendung kommt.

Um einen Anspruch auf die große Witwenrente nach dem neuen Hinterbliebenenrentenrecht in Höhe von 55% zzgl. den Zuschlägen für die Kindererziehung zu haben, muss Ihre Frau im Todesjahr des Versicherten das entsprechende Alter erreicht haben oder ein minderjähriges Kinder zum Zeitpunkt des Rentenbeginn bis zur Vollendung des entsprechenden Alters erziehen. Die Voraussetzungen sind auch beim Vorliegen von Erwerbsminderung erfüllt. Da das Recht sich etwas geändert hat, liegt das entsprechende Alter nicht mehr wie früher starr bei 45 Jahren, sondern verändert sich je nach dem Todesjahr des Versicherten. Im Kalenderjahr 2016 liegt es bei 45 Jahren und 5 Kalendermonaten. Die schrittweise Anhebung auf 47 Jahre erfolgt bis zum Jahr 2029.

Sollte der Fall eintreten, dass das Kind bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber Ihre Frau das entsprechende Alter noch nicht erreicht hat, wird anstelle der großen Witwenrente die kleine Witwenrente in Höhe von 25 % für max. 24 Kalendermonate ab Folgemonat nach dem Tod des Versicherten gewährt. Nach Ablauf der 24 Kalendermonate besteht weder ein Anspruch auf die kleine noch auf die große Witwenrente. Beim erneuten Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Alter) zu einem späten Zeitpunkt, besteht ein Anspruch auf die große Witwenrente. Für die Feststellung des Rentenanspruches bedarf es einer erneuten Rentenantragstellung.

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27 Antworten

Schorscham 22.10.2016 | 14:33
Herz1952am 22.10.2016 | 15:34
Im Link von "Schorsch" habe ich leider nichts von der Grenze 45 Jahre gelesen. Schauen Sie bitte mal diesen Link an: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Da Ihre Frau noch nicht 45 Jahre alt ist, könnte es leider sein, dass Sie erst einmal die kleine Witwenrente mit 25 % bekommt. Aber wenn Sie 45 Jahre alt wird, gibt es dann die große Hinterbliebenenrente. Dies steht so deutlich auch nicht in meinem Link drin (habe es jedenfalls nicht gelesen). Aber ich weiß es von einer Bekannten, die mit 42 Jahren die kleine HR bekommen hat und ab 45 Jahren dann die große HR-Rente. Ich hoffe, dass ich Sie wenigstens in dieser Hinsicht beruhigen kann. Alles Gute
Herz1952am 22.10.2016 | 15:40
Auch bei einem Kind unter 18 Jahren gibt es auf jeden Fall die große HR, wie ich eben nochmal nachgelesen habe. Ich freue mich, dass ich Sie in dieser Hinsicht beruhigen kann.
Claudiaam 22.10.2016 | 17:53
Zitat von Herz1952 anzeigen
Wann lernt unser Herzchen eigentlich mal richtig lesen? Ztat: "Dies gilt in jedem Fall für Witwen und Witwer, die zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehe- beziehungsweise Lebenspartners mindestens 45 Jahre alt waren,....." (Ziat ende) Da steht nichts davon, dass ab dem 45. Lebensjahr die große Witwenrente gezahlt wird, weil das überhaupt nicht stimmt! Gruß Claudia
Schorscham 22.10.2016 | 18:13
Zitat von Herz1952 anzeigen
Selbst wenn es so wäre, dass später Anspruch auf eine große Witwenrente bestehen würde, was aber nicht der Fall ist, dann müsste der Hinterbliebene heute zum Todeszeitpunkt bereits 45 Jahre und 5 Monate sein. Dieses Alter wird bis zum Jahr 2029 kontinuierlich auf 47 jahre angehoben. Das steht auch in dem Link, den @Herz 1952 angegeben hat. Da er aber bekanntlich nicht genau liest oder versteht was er veröffentlicht, hat er das vermutlich nicht mitbekommen. MfG
Herz1952am 22.10.2016 | 21:03
Hallo W*lfgang, lesen Sie doch mal richtig :-) Mein Link: Anspruch auf eine große Witwen-/Witwerrente haben Sie, wenn Sie die maßgebliche Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente erreichen. Wichtig ist dabei: Es kommt auf Ihr Lebensalter als Hinterbliebene(r) an und nicht darauf an, in welchem Alter Ihr Partner verstorben ist. Die Altersgrenze lag, wenn der Partner bis Ende 2011 starb, bei 45 Jahren und steigt bis 2029 nun schrittweise bis auf 47 Jahre an. Beispiel: Ihr Ehepartner verstirbt 2015. Das maßgebliche Alter für die große Hinterbliebenenrente ist dann 45 Jahre und vier Monate. Achtung: Jüngere Witwen und Witwer sollten immer das für Sie maßgebende Lebensalter für die Große Hinterbliebenenrente im Blick haben. Ab dem Monat, in dem sie dieses Alter erreichen, haben sie Anspruch auf diese Rente. Voraussetzung dafür ist nicht, dass den Betroffenen vorher die kleine Hinterbliebenenrente gezahlt wurde. Also meine Bekannte hat wurde mit 42 Witwe. Wir haben uns darüber auch noch unterhalten. Sie sagte, Sie bekomme erst die 25 % und dann mit 45 die 50 %. Es kommt dabei nicht auf den Todeszeitpunkt an, sondern nur auf das Alter der Hinterbliebenen. Aus einer kleinen Witwenrente wird mit 45 Jahre eine große HR-Rente. Sie hat diese nach meinen Informationen auch bekommen. Prüfen Sie das bitte im Sinne von Besorgter mal nach. Ich glaube nicht, dass ich mich da irre. Momentan ist die Hinterbliebene noch nicht 45, aber kurz davor. Gruß
Herz1952am 22.10.2016 | 21:23
Sorry, 2 Irrtümer: sollte heißen bis 2029 und eine Tabelle ist in diesem Link: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Herz1952am 22.10.2016 | 21:15
Hier noch ein Expertenlink: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Es kommt also nicht auf den Todeszeitpunkt an, sondern einzig auf das Alter der Hinterbliebenen. Aus einer kleine WR wird eine große WR. Tragischer Weise passt dieser Fall (fast) zu dem meiner Bekannten. Es bleibt allerdings zu hoffen, dass dieser Fall (Erhöhung) nicht eintreten wird. @Besorgter: Ich hoffe, Sie haben noch eine schöne längere Zeit vor sich. Die Anhebung der kleinen WR ist bei Ihnen das kleinste Problem. Diese wird gestuft und tritt erst 2019 in Kraft. Steht aber, glaube ich auch in dem Link drin. Alles Gute
Herz1952am 22.10.2016 | 21:33
Hallo Schorsch, mit 45 und 5 Monaten haben Sie ja recht. Ist aber wirklich das kleinste Problem. Der Fall von meiner Bekannten ist schon länger her. (Tod beim privaten Bäumefällen, tragisch). MfG
Herz1952am 23.10.2016 | 12:00
Hallo W*lfgang, Aber diesen Text kennen Sie wohl doch nicht, wie aus einer kleinen eine große Hinterbliebenenrente wird: Gerade jüngere Hinterbliebene haben vielfach nur Anspruch auf die so genannte Kleine Hinterbliebenenrente. Diese ist niedriger - nur 25 Prozent der (möglichen) Rente des Verstorbenen und wird nach dem neuen Recht nur maximal 24 Monate gezahlt. Vor allem entfällt sie wegen der Anrechnung von Einkommen häufig. Doch aus der kleinen Rente kann ganz schnell eine große Hinterbliebenenrente werden. Nach der Geburt/Adoption eines Kindes, wenn bei Ihnen eine Erwerbsminderung eintritt oder schlicht, wenn Sie das maßgebliche Alter erreichen, können Sie die Große Hinterbliebenenrente beantragen. Tipp: Behalten Sie als Witwe oder Witwer immer die Große Hinterbliebenenrente im Blick. Denn Ihr Anspruch auf die große Rente lebt immer wieder auf, wenn Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Ein Fehler ist da evtl. drin. Nämlich der, dass die kleine WR von Amts wegen in die große HR umgewandelt wird. Sie bräuchte nicht einmal "beantragt" werden. In diesem Fall, spielt es auch keine Rolle, ob das Kind morgen 18 Jahre alt wird. Mit Kindern unter 18 Jahren gibt es sofort die große HR. Falls diese wegen erreichen der Jahresgrenze von 18 wegfällt, lebt diese wieder auf, wenn der/die Hinterbliebene das erforderlich Alter (45 + x) erreicht. In diesem speziellen Fall (kurz vor 45 +X) spielen auch der Wegfall nach 24 Monaten keine Rolle mehr. Das dürfte Ihnen als Erklärung reichen. :-). Müsste auch so irgendwo im Gesetz stehen. Aber das rauszusuchen, dafür ist mir der Sonntag zu schade :-)
Herz1952am 23.10.2016 | 11:57
Hallo W*lfgang, Aber diesen Text kennen Sie wohl doch nicht, wie aus einer kleinen eine große Hinterbliebenenrente wird: Gerade jüngere Hinterbliebene haben vielfach nur Anspruch auf die so genannte Kleine Hinterbliebenenrente. Diese ist niedriger - nur 25 Prozent der (möglichen) Rente des Verstorbenen und wird nach dem neuen Recht nur maximal 24 Monate gezahlt. Vor allem entfällt sie wegen der Anrechnung von Einkommen häufig. Doch aus der kleinen Rente kann ganz schnell eine große Hinterbliebenenrente werden. Nach der Geburt/Adoption eines Kindes, wenn bei Ihnen eine Erwerbsminderung eintritt oder schlicht, wenn Sie das maßgebliche Alter erreichen, können Sie die Große Hinterbliebenenrente beantragen. Tipp: Behalten Sie als Witwe oder Witwer immer die Große Hinterbliebenenrente im Blick. Denn Ihr Anspruch auf die große Rente lebt immer wieder auf, wenn Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Ein Fehler ist da evtl. drin. Nämlich der, dass die kleine WR von Amts wegen in die große HR umgewandelt wird. Sie bräuchte nicht einmal "beantragt" werden. In diesem Fall, spielt es auch keine Rolle, ob das Kind morgen 18 Jahre alt wird. Mit Kindern unter 18 Jahren gibt es sofort die große HR. Falls diese wegen erreichen der Jahresgrenze von 18 wegfällt, lebt diese wieder auf, wenn der/die Hinterbliebene das erforderlich Alter (45 + x) erreicht. In diesem speziellen Fall (kurz vor 45 +X) spielen auch der Wegfall nach 24 Monaten keine Rolle mehr. Das dürfte Ihnen als Erklärung reichen. :-). Müsste auch so irgendwo im Gesetz stehen. Aber das rauszusuchen, dafür ist mir der Sonntag zu schade :-)
Herz1952am 23.10.2016 | 12:04
Sorry, dass es doppelt gesendet wurde. Aber zur 100 %-igen Sicherheit: hier ist nochmal der Link, in dem der Abschnitt steht: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß
Herz1952am 23.10.2016 | 13:42
Sorry, aber ich glaube mein PC spinnt. :-)
Herz1952am 23.10.2016 | 16:50
Friedhelm, ich glaube, bei dieser Frage passen die Smilies nicht so richtig. Ebenso wenig wie die "Beiträge" meines Doppelgängers. Ich habe mir schon beim Beitrag an Wolfgang überlegt, ob ich diese 2 machen soll.
Herz1952am 24.10.2016 | 15:06
Hallo Friedhelm, so sicher mit der Interpretation ist es leider nicht. Im ersten Link von Schorsch, steht das nämlich nicht drin, wie sich das ändern kann. Bei meinem Link habe ich es zwar gelesen, wurde aber selbst fast wieder unsicher, durch einen weiteren Beitrag von Schorsch. Auch andere Links/Beiträge haben mich wieder verunsichert. Die Tabelle hatte ich mir selbst noch gar nicht angesehen. Glücklicherweise war sie auch Bedeutungslos. Meine Angabe 45 hat ja auch noch dazu beigetragen. Erst Recht der Beitrag von Claudia und der Antwort von Wolfgang. Wenn man im Stress ist, wie ich mir beim Fragesteller vorstellen kann, kann man leicht etwas falsches daraus interpretieren. Wie da ist, wenn man an seine Familie denkt, wenn man mit dem eigenen Tod rechnen muss, weis ich leider zu gut. Ich hatte gehofft, dass zwischenzeitlich noch ein Experte geantwortet hätte. Leider ist das nicht einmal heute geschehen (bis jetzt), durch die vielen anderen Fragen übers Wochenende. Wichtig ist, dass jetzt "Besorgter" weis, dass er sich keine Sorge bezüglich der einer HR Rente machen braucht. Deshalb auch Dank an Sie, mit Ihrer Bestätigung. Gruß
Herz1952am 24.10.2016 | 15:08
Hallo Friedhelm, so sicher mit der Interpretation ist es leider nicht. Im ersten Link von Schorsch, steht das nämlich nicht drin, wie sich das ändern kann. Bei meinem Link habe ich es zwar gelesen, wurde aber selbst fast wieder unsicher, durch einen weiteren Beitrag von Schorsch. Auch andere Links/Beiträge haben mich wieder verunsichert. Die Tabelle hatte ich mir selbst noch gar nicht angesehen. Glücklicherweise war sie auch Bedeutungslos. Meine Angabe 45 hat ja auch noch dazu beigetragen. Erst Recht der Beitrag von Claudia und der Antwort von Wolfgang. Wenn man im Stress ist, wie ich mir beim Fragesteller vorstellen kann, kann man leicht etwas falsches daraus interpretieren. Wie da ist, wenn man an seine Familie denkt, wenn man mit dem eigenen Tod rechnen muss, weis ich leider zu gut. Ich hatte gehofft, dass zwischenzeitlich noch ein Experte geantwortet hätte. Leider ist das nicht einmal heute geschehen (bis jetzt), durch die vielen anderen Fragen übers Wochenende. Wichtig ist, dass jetzt "Besorgter" weis, dass er sich keine Sorge bezüglich der einer HR Rente machen braucht. Deshalb auch Dank an Sie, mit Ihrer Bestätigung. Gruß
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