Ich beziehe Witwenrente und möchte wieder arbeiten.
Fällt nun meine Witwenrente weg , wenn ich wieder berufstätig werde ?
unter bestimmten Umständen ja... wenn Sie z. B. sehr viel verdienen.
Lesen Sie bitte zunächst hier nach, was auf Sie zutreffen könnte:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwenrente.html
Hallo Karla,
wenn Sie eigenes Einkommen erzielen, dann wird das -sofern Freibeträge überschritten werden- auf eine Witwenrente angerechnet.
Die genauen Modalitäten können sie sich gerne in einer Auskunfts- und Beratungsstelle erläutern lassen. Die Angelegenheit ist etwas schwierig und daher schriftlich nur sehr unzureichend darstellbar.
Nur kurz folgende Eckpfosten:
1) Ermittlung Ihres Einkommen (Arbeitsverdienst ist immer Einkommen)
2) pauschales "runterrechnen" Ihres Einkommens auf einen fiktiven Nettobetrag (wird von Ihrem tats. Nettobetrag abweichen). Dies "runterrechnen" geschieht durch pauschale Einkommenskürzungen. Bei Arbeitsverdienst beträgt der Kürzungssatz zB 40%. Von 1000 Einkommen bleiben also nur 600 Euro verwertbares (fiktives) Einkommen über.
3) Vergleich des fiktiven Nettoverdienst mit den vorhandenen Freibeträgen (872,52 Euro + 185,08 je Kind)
4) Alles was über´m Freibetrag liegt wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Kann soweit gehen, dass eine Witwenrente bis auf Null gekürzt wird.