Witwenrente

von
Anni

Hallo,
erhalte seid 2001 große Witwenrente (Mann war Beamter)
seid 2015 eigene Regelaltersrente von 350 Euro
Würde gerne noch einige Stunden arbeiten, Verdienst 700 Euro netto ca.
Wirkt sich dies auf Witwenrente aus?
LG Anni

Experten-Antwort

Hallo Anni,

Sie schreiben, dass Ihr Mann Beamter war und Sie eine große Witwenrente erhalten.
Verstehe ich Sie richtig, dass Ihr Mann trotz seines Beamtenstatus auch Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat und Ihnen deshalb die gesetzliche Rentenversicherung eine Witwenrente zahlt?
Nur für diesen Fall können wir eine Auskunft erteilen.

Auf die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird eigenes Einkommen angerechnet soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Als eigenes Einkommen zählt in Ihrem Fall Ihre eigene Regelaltersrente und der Arbeitsverdienst. Diese Einkommen werden brutto ermittelt und pauschal auf Nettobeträge gekürzt und zwar die Regelaltersrente um 14 %, Ihr Arbeitsverdienst um 27,5 %.
Die so errechneten Beträge sind zu addieren und dem Freibetrag gegenüberzustellen.
Der Freibetrag beträgt seit dem 01.07.2016 803,88 Euro (West) bzw. 756,62 Euro (Ost).

Die den Freibetrag übersteigenden Beträge werden zu 40 % von Ihrer Witwenrente abgezogen.

Soweit Sie allerdings Witwengeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen, müssten Sie die Versorgungsdienststelle bezüglich der Anrechnung von eigenem Einkommen befragen.

von
Anni

Danke für die Information.
Nein ,mein Mann war nicht in normaler RV und ich muss
mich dann an genannte Stelle richten.
Vielen Dank nochmal für Ihre Bemühung.

von
W*lfgang

Zitiert von: Anni
seid 2015 eigene Regelaltersrente
Anni,

"(8) Nach Ablauf des Monats, in dem der Versorgungsberechtigte die _Regelaltersgrenze_ nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht, gelten die Absätze 1 bis 7 nur für Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (Verwendungseinkommen). Dies ist jede Beschäftigung im Dienst von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände; ausgenommen ist die Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden. (...).

aus:

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__53.html

Hallo Anni,

wie es aussieht, wird nur Beschäftigungseinkommen aus einer Beschäftigung außerhalb des öff. Dienstes auf die Witwenpension nicht angerechnet. Weiteres klären Sie bitte mit dem Versorgungsträger, der die Witwenpension zahlt.

Gruß
w.

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