Habe schon letztes Jahr gepostet und in der Zwischenzeit hat sich viel getan. Möchte nochmal den Vorgang kurz erklären: Mein Vater 64 (pensionierter Polizeibeamte) starb leztes Jahr bei einem Waldunfall) hier war er versichert bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Nach 6 monatiger überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, erklärte sie diesen als Unfall. Auch die Berufsgenossenschaft erkannte gottseidank diesen als Berufsunfall an. Meine Mutter bekam von der BG 4200 Euro Sterbegeld und müsste auch für die letzten 6 Monate die Witwenrente demnächst erhalten. Diese beträgt bei Landwirten 355 Euro netto ( keine Sozialabgaben und keine versteuerung) Hierbei haben wir noch letztes Jahr gedacht, daß diese Rente auf ihr Witwengeld angerechnet wird. Dieses ist jedoch nicht der Fall, da mein Vater freiwillige Beiträge zur Berufsgenossenschaft bezahlt hat. ( In einem anderen Fall wurden z. B. den Witwen von Soldaten, die in Afghanistan gestorben waren, die Witwenrente der BG bis auf den letzten Cent auf ihre Witwenpension angerechnet. Jeder möge selbst beurteilen ob dies gerecht ist , ich meine Nein.)
Jedenfalls macht sich für meine Mutter folgende Rechnung auf Witwenpension 1050 Netto
Eigene Rente DRV 500 Netto
eigene Rente öffentlicher Dienst 200 Netto
Witwenrente der Berufsgenossenschaft 355 Netto
Insgesamt also etwa 2100 Euro Nettorente für Meine Mutter . Ich denke sie hat noch einmal Gück im Unglück gehabt
MFG
Gerhard
06.03.2007, 14:55
von
Gerhard
08.03.2007, 10:45
Experten-Antwort
Sehr geehrter Gerhard,
es gibt halt immer den kleinen Unterschied, ob gerecht empfunden oder nicht. Ihr Vater hat seinen Beitrag zur BG allein getragen, deshalb keine Anrechnung. Wie Sie selbst schreiben, gibt es Situationen die sicherlich menschlich traurig sind, wenn diese Situation dann jedoch zumindes finanziell abgesichert sind, befinden sich die Betroffenen in einer wirtschaftlichen Zufriedenheit.