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Experten-Antwort

Witwenrente

von Ajax06.12.2010 | 15:10
1530 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, leider habe ich unter "Witwenrente" zu meinem Anliegen keinen Fall gefunden: Meine Mutter bezieht Altersr. für langj. Versicherte in Höhe von 635,-- netto und WWR in Höhe von 771,37€. Trifft es zu, dass wenn sie Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hätte in Höhe von 4.800 €/Jahr von diesem 40% (Steuern...) abgezogen werden könnten bei der der Berechnung der Witwenrente man nur einen Betrag von 1.920,--€/Jahr (160,--€/mtl.) in Anrechnung bringen müsste? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ajax,

Knut Rassmussen hat die Werte völlig korrkt wiedergegeben. Dem können wir uns nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Knut Rassmussenam 06.12.2010 | 15:22
Das anzurechnende Einkommen wird so ermittelt: Bruttorente minus 13% plus Einnahmen aus Selbst minus 39,8% Beide Werte sind Pauschalen laut Gesetz. Sofern diese Summe über 718,08 EUR (Wert West) liegt, wird alles, was über diesem Freibetrag liegt, zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.
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