Sehr geehrte Experten, leider habe ich unter "Witwenrente" zu meinem Anliegen keinen Fall gefunden:
Meine Mutter bezieht Altersr. für langj. Versicherte in Höhe von 635,-- netto und WWR in Höhe von 771,37€.
Trifft es zu, dass wenn sie Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hätte in Höhe von 4.800 €/Jahr von diesem 40% (Steuern...) abgezogen werden könnten bei der der Berechnung der Witwenrente man nur einen Betrag von 1.920,--€/Jahr (160,--€/mtl.) in Anrechnung bringen müsste? Danke!
06.12.2010, 15:10
von
Ajax
06.12.2010, 15:22
von
Knut Rassmussen
Das anzurechnende Einkommen wird so ermittelt:
Bruttorente minus 13%
plus
Einnahmen aus Selbst minus 39,8%
Beide Werte sind Pauschalen laut Gesetz.
Sofern diese Summe über 718,08 EUR (Wert West) liegt, wird alles, was über diesem Freibetrag liegt, zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.
06.12.2010, 16:08
Experten-Antwort