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Witwenrente

von michelle0501.07.2007 | 17:37
2381 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In der Rentenanpasung zum 01.07.2007 für die Witwenrente erscheint bei der Berechnung der Versichertenrente aus der gesetzlichen rentenversicherung erstmals ein Steuerentlastungsbetrag in Höhe von 3 %. Was ist darunter zu verstehen? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hierfür?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wurde eingeführt mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) in § 18b Abs. 5 Satz 2 SGB IV.

Die pauschalen Abzugsquoten für die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenrenten für verschiedene Einkommensarten werden u.a. durch das Alterseinkünftegesetz geschaffenen Realitäten angepasst. (Pauschale von 3% bei Rentenbeginn vor 2011)

2 Antworten

Schiko.am 01.07.2007 | 19:47
Kaum vorstellbar, aber so was kann man doch auch nicht einfach erfinden. Lese in meinem bescheid zuerst den hinweis der neuen rentenwerte von 26,27 /23,09 ost.Auch eine bemerkung zur erhöhung des krankenkassenbeitrages als nach- schlag auf die bereits erfolgte erhöhung zum 1.7.07. Es handelt es sich aber nicht um eine witwenrente! Anschließend ist der bisherige und der neue betrag aufgeführt, abzüglich der beträge für kranken,zu- satzbeitrag 0,90% krankenversicherung und der betrag für die pflegeversicherung aufgeführt. Natürlich auch die nettosummen genannt. Berechnung: Hier sind die einzelnen sätze aufgeführt. Wo steht bei ihnen was von 3% steuerentlastungsbetrag. Kannte bisher nur den altersentlastungsbetrag beim steuerbescheid. Vielen dank für die zusätzliche stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 02.07.2007 | 10:03
Es stand, extra für Schiko notiert, schon im Beitrag vom 24.06.2007 und gilt, in der Natur der Sache liegend, nur für Hinterbliebenenrenten: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Vielleicht haben Sie es aber überlesen? Oder nicht gelesen? Oder ...
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