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Experten-Antwort

Witwenrente

von Liebherr Hans12.04.2016 | 09:39
1160 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Meine Mutter bekam bis zum Tod meines Vaters eine kleine Rente. Nun ist mein Vater, der ebenfalls eine Unfallrente, die gesetzliche Rente und von der ZVK eine Betriebsrente bekam gestorben. Was steht meiner Mutter jetzt zu? Wird Ihre Rente auf die Witwenrente addiert?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.04.2016 | 13:45

Hallo Liebherr Hans,

„dfgdfg“ hat Ihre Frage bereits umfassend beantwortet. Zur Beantragung der Leistungen sollte sich Ihre Mutter direkt an die jeweils zuständigen Leistungsträger wenden.

1 Antworten

dfgdfgam 12.04.2016 | 10:25
1.) Eine Unfall-Hinterbliebenen-Rente wird nur dann gezahlt, wenn Ihr Vater an den Folgen seiner Berufskrankheit verstorben ist. Das muss aber von UV geklärt werden bzw. dort beantragt werden. Die UV-H-Rente wird nicht auf die eigene Altersrente angerechnet. 2.) Ihr Mutter hat Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das eine Ehezeit von Mindestens einem Jahr bestand, setze ich mal voraus. Die eigene Altersrente wird auf die Witwerrente angerechnet (nach § 97 SGB VI). Dabei gibt es einen Freibetrag (mindestens 714,02 EUR). Je nach Höhe der eigenen Altersrente kommt es auch zu einer Kürzung bei der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Einkommensanrechnung findet nicht in den ersten drei Kalendermonaten nach Tod des verstorbenen Ehepartners statt. In diesen Monaten wird die Rente zu 100% gezahlt (abzgl. der individuelle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Sollte parallel auch eine UV-H-Rente neben der RV-H-Rente gezahlt werden, kommt es ebenfalls zu Einkommensanrechnung (nach § 93 SGB VI). Hier gibt es keinen Freibetrag - es gibt einen (individuellen) Grenzbetrag, der gesondert ermittelt werden muss. 3.) Ob ein Anspruch auf ZVK-H-Rente besteht, ist bei Versorgungsträger direkt anzufragen. Sollte ein Anspruch auf ZVK-H-Rente bestehen, wird dieses nicht bei der RV-H-Rente (nach § 97 SGB VI) angerechnet, weil es sich dabei um keine eigenen Ansprüche handelt, sondern um Abgeleitete.
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