Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Witwenrente

von dorfmaus13.10.2007 | 16:15
1271 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Grüß Gott in die Runde. Frage wie hoch ist die Rente für meinen Mann bzw. für mich, wenn einer von uns stirbt? Ich bekomme brutto 656,58 netto 597,82 Altersrente Mein Ehemann brutto 797,18 netto 725,84 Altersrente. wir wohnen in den alten Bundesländern. Für Ihre Rückäußerung und Bemühungen, besten Dank Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

KSCam 13.10.2007 | 18:01
wann haben Sie denn geheiratet? Waren Sie bereits vor 2002 verheiratet und haben keine weiteren Arbeits- oder Renteneinkünfte ist es ganz einfach: der Überlebende erhält seine eigene Rente und 60% Witwen/Witwerrente. (wobei die Witwerrente um ca 12 € zu kürzen wäre, da der Mann mit der eigenen Rente knapp über dem Freibetrag liegt)
Rentenüberprüferam 13.10.2007 | 17:20
Die Bruttorentenbeträge sind nur angenähert von Bedeutung. Sie sind von der Realität um so weiter entfernt, je höher der Rentenwert zum Zeitpunkt des Ereignisses gegenüber dem heutigen gestiegen ist. Der Anspruch für eine Hinterbliebenenrente bezieht sich auf die Summe der Entgeltpunkte (EGPT) des Verstorbenen. Für Sie als Ehefrau habe ich überschlägig aus Ihrer Bruttorente als 60% gerechnet ca. 14,9961 (EGPT), aus der Rente des Gatten überschlägig als 60% gerechnet, 18,2074 (EGPT) ermittelt. Sind Sie die Hinterbliebene, wäre zu rechnen: 18,2074 * (aktueller Rentenwert z.Zt. 26,27), ergäben sich 478,31€ Brutto als Rentenanspruch. Ist der Ehegatte der Hinterbliebene, wäre zu rechnen: 14,9961 * (aktueller Rentenwert, z.Zt. 26,27), ergäben sich 393,95€ als Rentenanspruch. In beiden Fällen wird ein zu berücksichtigender Grenzwert nicht überschritten, jeder bekäme den ermittelten Betrag zu seiner Rente dazu. Will aber nicht versäumen, alles unter einem Vorbehalt zu stellen aus folgendem Grund: 1. habe ich mit dem jetzigen Rentenwert gerechnet, so er sich in den Folgejahren erhöht, steigert sich auch in Relation die Hinterbliebenenrente. 2. Sollten Ihre Renten gegenwärtig gemindert sein, weil übrige Einkünfte, (Mieteinnahmen, Zinsen etc.), stimmen die Berechnungen nicht, weil ich die Ermittlung aus den genannten Bruttowerten vorgenommen habe. Würde Sie bitten, mal die nachstehenden, als ungekürzt angebenen (EGPT) mit denen aus Ihre´n Rentenbescheiden zu vergleichen. Sind da Differenzen von mehr als einem (EGPT) vorhanden, dann st die Berechnung von diesen Werten vorzunehmen. Ihre (EPGT), 24,9935 die vom Gatten 30,3456.
Schiko.am 13.10.2007 | 20:25
Liebe Dorfmaus, schon der immer selten werdende "Grüß Gott" gruß gebietet es mir auch zu antwor- ten : a)Witwerrente für ehefrau 60% a/797,18 =478,31. aus rente des ehemannes b)Witwenrente für ehemann 60% a/656,58 =393,95. aus rente der ehefrau. In beiden fällen miunus 8,95 zur kranken/pflegev. a) 597,82 eigene nettorente der ehefrau a) 693,53 anrechnungsfrei, keine kürzung der witwenrente Dies bedeutet die 60% bruttorente bleibt bei 478,31 und mit 8,95% beitragsabzug auf netto 435,50 plus 597,82 bisherige eigene nettorente gesamt 1.033.32 --------------------------------------------------------------------------------------- b) 725,84 eigene bleibende nettorente ehemann b) 021,78 3% steuerentlastung b) 704,06 minus b) 693,53 anrechnungsfrei( 26,27 RW. x 26,4fach) b) 010,53 zu 40 % = 4,21 als kürzung der witwenrente von 393.95 ./. 4,21 auf 389,74./. 8,95 % = 354,86 netto plus 725,84 bisher und verbleibende nettorente,gesamtein- kommen euro 1080,70. Nebenbemerkung, entgeltpunkte sind bei mir die abkürzung "EP" Mit freundlichen Grüßen.
Witwenrenteam 14.10.2007 | 12:48
An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen Allen für Ihre Mühe und Zeitaufwendung, recht herzlichst bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. So lange es Menschen wie Sie gibt, welche sich mit Rat und Tat für andere einsetzen, ist es mir vor der Zukunft nicht bange. In diesem Sinne " führ Sie GOTT" und weiterhin alles Gute, besonders Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026